Fördergeber: Land Schleswig-Holstein
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Gefördert werden Investitionen in die Errichtung, den Ersatz oder die Modernisierung von Hafeninfrastrukturen in See- und Binnenhäfen.
Antragsberechtigt sind: Kommunen.
Anträge können jederzeit gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Land Schleswig-Holstein.
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Anträge können jederzeit gestellt werden.
Fördergeber ist Land Schleswig-Holstein. Quelle: ibsh.
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