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Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Kommunale Hafenbaumaßnahmen – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: IB.SH

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Gefördert werden Investitionen in die Errichtung, den Ersatz oder die Modernisierung von Hafeninfrastrukturen in See- und Binnenhäfen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie aus Landesmitteln. Gefördert werden Investitionen in die Errichtung, den Ersatz oder die Modernisierung von Hafeninfrastrukturen in See- und Binnenhäfen. Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.

Frist und Status

Die digitale Antragstellung ist ab sofort über das Serviceportal des Landes möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.

Voraussetzungen

Zuwendungen zur Projektförderung dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind.

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Häufige Fragen zu Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Kommunale Hafenbaumaßnahmen

Wer kann Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Kommunale Hafenbaumaßnahmen beantragen?

Kommunen, Unternehmen

Bis wann kann man Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Kommunale Hafenbaumaßnahmen beantragen?

Die digitale Antragstellung ist ab sofort über das Serviceportal des Landes möglich.

Wer ist Fördergeber von Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Kommunale Hafenbaumaßnahmen?

Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein