Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie in den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur im Bereich der Industrie- und Gewerbegebiete investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Antragsberechtigt sind: Gemeinden und Gemeindeverbände in Schleswig-Holstein.
Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 200.000 €.
Anträge sind elektronisch über das Serviceportal des Landes einzureichen.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände in Schleswig-Holstein (Trägerinnen und Träger).
Die Ausführung, der Betrieb oder die Vermarktung der Infrastrukturmaßnahme kann an natürliche und juristische Personen, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, übertragen werden (Betreiberinnen und Betreiber).
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss den Zielen der Raumordnung und Landesplanung entsprechen und für die Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft erforderlich sein.Die erschlossene Fläche muss in einem in der Landesverordnung zum zentralörtlichen System festgelegten zentralen Ort oder Stadtrandkern innerhalb eines ausgewiesenen GRW-Fördergebiet liegen und zielgerichtet und vorranging Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft zur Verfügung gestellt werden.Als Trägerin und Träger sind Sie Eigentümerin und Eigentümer des Grundstücks oder der Grundstücke,wahren Sie bei der Auswahl der Betreiberin und des Betreibers die vergabe- und beihilferechtlichen Vorschriften.
Sie stellen für das zu fördernde Industrie- und Gewerbegebiet eine leistungsfähige, bedarfsgerechte Breitbandinfrastruktur für die Betriebe zur Verfügung beziehungsweise schaffen sie.Als Trägerin und Träger beziehungsweise Betreiberin und Betreiber der geförderten Infrastrukturmaßnahme sind Sie für eine Dauer von 15 Jahren nach Fertigstellung an die Erfüllung der mit der Förderung verbundenen Voraussetzungen und Zwecke gebunden.
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Maßnahmen zugunsten des großflächigen Einzelhandels,Maßnahmen des Bundes und der Länder,Erschließungen nach Maß (zum Beispiel für Unternehmen),Betreiberinnen und Betreiber, die die Infrastruktureinrichtung eigenwirtschaftlich nutzen,Errichtung oder den Ausbau von Abwasserbehandlungs- und Abfallbeseitigungsanlagen,Unterhaltungs- und Wartungskosten.
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Jetzt Projekt prüfenGemeinden und Gemeindeverbände in Schleswig-Holstein
Förderbetrag: ab 200.000 €. Förderquote: 60 %.
Anträge sind elektronisch über das Serviceportal des Landes einzureichen.
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.
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