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Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Förderung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: IB.SH

Stand: September 2026 · Geprüft vor 50 Tagen

Förderung von Investitionen in öffentliche touristische Infrastruktureinrichtungen und sonstige investive Maßnahmen zur Aufwertung des touristischen Angebotes.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtungen des Tourismus.

Was wird gefördert?

Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021-2027 (LPW21) aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Gefördert werden öffentliche Infrastruktureinrichtungen des Tourismus, die für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von Tourismusbetrieben von unmittelbarer Bedeutung sind und überwiegend dem Tourismus dienen. Dies umfasst auch modellhafte Infrastrukturen, die in besonderem Maße geeignet sind, innovative Lösungen für die Folgen des Klimawandels aufzuzeigen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Förderung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus

Wer kann Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Förderung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus beantragen?

Öffentliche Einrichtungen des Tourismus

Wer ist Fördergeber von Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Förderung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus?

Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.

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Förderart
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Förderregion
Schleswig-Holstein