Fördergeber: Land Schleswig-Holstein
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen
Förderung von Investitionen in öffentliche touristische Infrastruktureinrichtungen und sonstige investive Maßnahmen zur Aufwertung des touristischen Angebotes.
Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtungen des Tourismus.
Die digitale Antragstellung ist ab sofort möglich.
Fördergeber und Antragstelle: Land Schleswig-Holstein.
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Jetzt Projekt prüfenÖffentliche Einrichtungen des Tourismus
Die digitale Antragstellung ist ab sofort möglich.
Fördergeber ist Land Schleswig-Holstein. Quelle: ibsh.
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