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Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Energetische Optimierung öffentlicher Infrastrukturen – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: IB.SH

Stand: September 2026 · Geprüft vor 50 Tagen

Förderung von Vorhaben zur energetischen Optimierung öffentlicher Infrastrukturen, Stätten der Jugendarbeit oder Bildungsstätten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Bildungsstätten, Stätten der Jugendarbeit.

Was wird gefördert?

Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). Gefördert werden Maßnahmen zur energetischen Sanierung oder Optimierung an Gebäuden in Bildungsstätten der allgemeinen, politischen und kulturellen Bildung sowie in Stätten der Jugendarbeit. Ziel ist die Steigerung der Gesamtenergieeffizienz durch bauphysikalische Optimierung und anlagentechnische Auslegung.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Energetische Optimierung öffentlicher Infrastrukturen

Wer kann Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Energetische Optimierung öffentlicher Infrastrukturen beantragen?

Öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Bildungsstätten, Stätten der Jugendarbeit

Wer ist Fördergeber von Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Energetische Optimierung öffentlicher Infrastrukturen?

Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.

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Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein