Fördergeber: Land Schleswig-Holstein
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 96 Tagen
Förderung von Investitionen in kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zur Stärkung von Innovation, Digitalisierung und Nachhaltigkeit.
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft.
Die Förderquote beträgt 25 %. Der Förderbetrag liegt bei 50.000 € – 100.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Land Schleswig-Holstein.
Förderung nur für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Großunternehmen sind ausgeschlossen.
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Jetzt Projekt prüfenKleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft
Förderbetrag: 50.000 € – 100.000 €. Förderquote: 25 %.
Fördergeber ist Land Schleswig-Holstein. Quelle: ibsh.
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