Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Einzelbetriebliche Investitionsförderung – Förderung in Schleswig-Holstein
Fördergeber: Land Schleswig-Holstein
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Förderung von Investitionen in kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zur Stärkung von Innovation, Digitalisierung und Nachhaltigkeit.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 25 %. Der Förderbetrag liegt bei 50.000 € – 100.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Schleswig-Holstein.
Voraussetzungen
Förderung nur für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Großunternehmen sind ausgeschlossen.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsunterlagen,Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Einzelbetriebliche Investitionsförderung
Wer kann Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Einzelbetriebliche Investitionsförderung beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft
Wie hoch ist die Förderung bei Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Einzelbetriebliche Investitionsförderung?
Förderbetrag: 50.000 € – 100.000 €. Förderquote: 25 %.
Wer ist Fördergeber von Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Einzelbetriebliche Investitionsförderung?
Fördergeber ist Land Schleswig-Holstein. Quelle: ibsh.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 50.000 € – 100.000 €
- Förderquote
- 25 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Schleswig-Holstein