Fördergeber: Landesregierung Schleswig-Holstein
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen
Förderung von Flächenrecycling und Altlastensanierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
Antragsberechtigt sind: Kommunen, kleine und mittlere Unternehmen.
Die digitale Antragstellung ist ab sofort über das Serviceportal des Landes möglich.
Fördergeber und Antragstelle: Landesregierung Schleswig-Holstein.
Zuwendungen zur Projektförderung dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Altlastensanierung und Flächenrevitalisierung zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenKommunen, kleine und mittlere Unternehmen
Die digitale Antragstellung ist ab sofort über das Serviceportal des Landes möglich.
Fördergeber ist Landesregierung Schleswig-Holstein. Quelle: ibsh.
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