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Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Altlastensanierung und Flächenrevitalisierung – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: IB.SH

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Förderung von Flächenrecycling und Altlastensanierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) sowie aus Landesmitteln. Ziel der Förderung ist es, insbesondere in stark überprägten urbanen Räumen umweltschädliche Altlasten zu sanieren und versiegelte bzw. mindergenutzte Flächen durch eine ökologische Aufwertung zu revitalisieren. Mit Hilfe dieser Fördermaßnahme soll der Boden als natürliche Ressource und Bestandteil des Naturhaushaltes geschützt und beeinträchtigte natürliche Bodenfunktionen wiederhergestellt werden.

Frist und Status

Die digitale Antragstellung ist ab sofort möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.

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Häufige Fragen zu Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Altlastensanierung und Flächenrevitalisierung

Wer kann Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Altlastensanierung und Flächenrevitalisierung beantragen?

Kommunen, Unternehmen

Bis wann kann man Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Altlastensanierung und Flächenrevitalisierung beantragen?

Die digitale Antragstellung ist ab sofort möglich.

Wer ist Fördergeber von Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Altlastensanierung und Flächenrevitalisierung?

Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein