Kommunale Krankenhaus- und Fachklinikfinanzierung – Förderung in Schleswig-Holstein
Fördergeber: IB.SH
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 26 Tagen
Die Kommunale Krankenhaus- und Fachklinikfinanzierung fördert investive Maßnahmen in Krankenhäusern und Fachkliniken in Schleswig-Holstein.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Krankenhaus- und Fachklinikträger, die vom Land anerkannt sind.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Kommunale Krankenhaus- und Fachklinikfinanzierung"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Kommunale Krankenhaus- und Fachklinikfinanzierung
Wer kann Kommunale Krankenhaus- und Fachklinikfinanzierung beantragen?
Krankenhaus- und Fachklinikträger, die vom Land anerkannt sind
Wer ist Fördergeber von Kommunale Krankenhaus- und Fachklinikfinanzierung?
Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.
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