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Kommunale Krankenhaus- und Fachklinikfinanzierung – Förderung in Schleswig-Holstein
Fördergeber: IB.SH
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Die Kommunale Krankenhaus- und Fachklinikfinanzierung fördert investive Maßnahmen in Krankenhäusern und Fachkliniken in Schleswig-Holstein.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Krankenhaus- und Fachklinikträger, die vom Land anerkannt sind.
Was wird gefördert?
Mit der Kommunalen Krankenhaus- und Fachklinikfinanzierung werden investive Maßnahmen in Krankenhäuser und Fachkliniken in Schleswig-Holstein gefördert. Die IB.SH unterstützt auch Rettungsdienste durch Finanzierungen, um die gesundheitliche Infrastruktur in Schleswig-Holstein zu verbessern. Zudem wird die Zuschussverteilung des Landes für Kindertagesstätten und die Schaffung von Krippenplätzen umgesetzt.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Kommunale Krankenhaus- und Fachklinikfinanzierung
Wer kann Kommunale Krankenhaus- und Fachklinikfinanzierung beantragen?
Krankenhaus- und Fachklinikträger, die vom Land anerkannt sind
Wer ist Fördergeber von Kommunale Krankenhaus- und Fachklinikfinanzierung?
Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.
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