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Kommunale Krankenhaus- und Fachklinikfinanzierung – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: IB.SH

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 26 Tagen

Die Kommunale Krankenhaus- und Fachklinikfinanzierung fördert investive Maßnahmen in Krankenhäusern und Fachkliniken in Schleswig-Holstein.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Krankenhaus- und Fachklinikträger, die vom Land anerkannt sind.

Was wird gefördert?

Mit der Kommunalen Krankenhaus- und Fachklinikfinanzierung werden investive Maßnahmen in Krankenhäuser und Fachkliniken in Schleswig-Holstein gefördert. Die IB.SH unterstützt auch Rettungsdienste durch Finanzierungen, um die gesundheitliche Infrastruktur in Schleswig-Holstein zu verbessern. Zudem wird die Zuschussverteilung des Landes für Kindertagesstätten und die Schaffung von Krippenplätzen umgesetzt.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Kommunale Krankenhaus- und Fachklinikfinanzierung

Wer kann Kommunale Krankenhaus- und Fachklinikfinanzierung beantragen?

Krankenhaus- und Fachklinikträger, die vom Land anerkannt sind

Wer ist Fördergeber von Kommunale Krankenhaus- und Fachklinikfinanzierung?

Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.

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Auf einen Blick

Förderart
Darlehen
Förderregion
Schleswig-Holstein