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Bürgerenergiefonds – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Land Schleswig-Holstein

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Der Bürgerenergiefonds unterstützt Bürgerenergieprojekte in der Planungs- und Startphase mit zinsfreiem Risikokapital.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Zusammenschlüsse von Akteuren in Schleswig-Holstein, die aus mindestens 7 natürlichen Personen bestehen..

Was wird gefördert?

Um die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürgern an der Energiewende vor Ort zu stärken, hat das Land Schleswig-Holstein im Sondervermögen Energie- und Wärmewende, Klimaschutz und Bürgerenergie Mittel für Bürgerenergieprojekte bereitgestellt. Mit diesen Mitteln sollen die ersten Schritte in der Planungs- und Startphase erleichtert und finanzielle Risiken gesenkt werden. Über den Bürgerenergiefonds werden Projekte in der Startphase unterstützt, in der noch keine Projektfinanzierung über Kreditinstitute möglich ist. In dieser Phase sind Beratungen, Gutachten und weitere Vorplanungen erforderlich. Sobald die Planungen voranschreiten und eine Finanzierung erfolgt, ist der über den Bürgerenergiefonds bereitgestellte Betrag mitzufinanzieren und an den Fonds zurückzuzahlen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Schleswig-Holstein.

Voraussetzungen

Mindestens 7 natürliche Personen aus verschiedenen Haushalten, die eine Stimmenmehrheit oder ein Vetorecht gegenüber anderen Projektbeteiligten besitzen.

Der Erstwohnsitz von 7 der natürlichen Personen muss im Gemeindegebiet liegen, in dem das Projekt durchgeführt werden soll.

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Häufige Fragen zu Bürgerenergiefonds

Wer kann Bürgerenergiefonds beantragen?

Zusammenschlüsse von Akteuren in Schleswig-Holstein, die aus mindestens 7 natürlichen Personen bestehen.

Wer ist Fördergeber von Bürgerenergiefonds?

Fördergeber ist Land Schleswig-Holstein. Quelle: ibsh.

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Auf einen Blick

Förderart
Darlehen
Förderregion
Schleswig-Holstein