Bürgerenergiefonds – Förderung in Schleswig-Holstein
Fördergeber: Land Schleswig-Holstein
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 26 Tagen
Der Bürgerenergiefonds unterstützt Bürgerenergieprojekte in der Planungs- und Startphase mit zinsfreiem Risikokapital.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Zusammenschlüsse von Akteuren in Schleswig-Holstein, die aus mindestens 7 natürlichen Personen bestehen..
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Schleswig-Holstein.
Voraussetzungen
Mindestens 7 natürliche Personen aus verschiedenen Haushalten, die eine Stimmenmehrheit oder ein Vetorecht gegenüber anderen Projektbeteiligten besitzen.
Der Erstwohnsitz von 7 der natürlichen Personen muss im Gemeindegebiet liegen, in dem das Projekt durchgeführt werden soll.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bürgerenergiefonds
Wer kann Bürgerenergiefonds beantragen?
Zusammenschlüsse von Akteuren in Schleswig-Holstein, die aus mindestens 7 natürlichen Personen bestehen.
Wer ist Fördergeber von Bürgerenergiefonds?
Fördergeber ist Land Schleswig-Holstein. Quelle: ibsh.
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