Fördergeber: Land Schleswig-Holstein
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 95 Tagen
Der Bürgerenergiefonds unterstützt Bürgerenergieprojekte in der Planungs- und Startphase mit zinsfreiem Risikokapital.
Antragsberechtigt sind: Zusammenschlüsse von Akteuren in Schleswig-Holstein, die aus mindestens 7 natürlichen Personen bestehen..
Fördergeber und Antragstelle: Land Schleswig-Holstein.
Mindestens 7 natürliche Personen aus verschiedenen Haushalten, die eine Stimmenmehrheit oder ein Vetorecht gegenüber anderen Projektbeteiligten besitzen.
Der Erstwohnsitz von 7 der natürlichen Personen muss im Gemeindegebiet liegen, in dem das Projekt durchgeführt werden soll.
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Jetzt Projekt prüfenZusammenschlüsse von Akteuren in Schleswig-Holstein, die aus mindestens 7 natürlichen Personen bestehen.
Fördergeber ist Land Schleswig-Holstein. Quelle: ibsh.
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