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Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: IB.SH

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Förderung des Ausbaus der wirtschaftnahen Infrastruktur im Bereich der Industrie- und Gewerbegebiete.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, insbesondere Existenzgründer und Jungunternehmer.

Was wird gefördert?

Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). Gefördert werden der Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur, die Erschließung von Industrie- und Gewerbegeländen, die Wiederherrichtung von brachliegenden Flächen sowie die Errichtung von Gewerbezentren und multifunktionalen Einrichtungen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.

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Häufige Fragen zu Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen

Wer kann Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen beantragen?

Unternehmen, insbesondere Existenzgründer und Jungunternehmer

Wer ist Fördergeber von Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen?

Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.

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