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Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Tourismusprojekte zur Inwertsetzung des Kultur- und Naturerbes – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: IB.SH

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Förderung von Projekten zur Inwertsetzung des Kultur- und Naturerbes in Schleswig-Holstein.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommunen, Verbände und Institutionen.

Was wird gefördert?

Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). Gefördert werden sowohl investive als auch nicht-investive touristische Projekte zur Steigerung der Attraktivität Schleswig-Holsteins und zur Förderung des Natur- und Kulturerbes.

Frist und Status

Anträge dürfen nur für Vorhaben gestellt werden, die noch nicht begonnen wurden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.

Voraussetzungen

Die Prüfung der Förderfähigkeit richtet sich nach den AFG LPW und den jeweiligen Richtlinien für investive und nicht-investive Projekte.

Erforderliche Unterlagen

  • LPW-Antragsformular,Machbarkeitsstudien,Entwicklung von Konzepten

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Häufige Fragen zu Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Tourismusprojekte zur Inwertsetzung des Kultur- und Naturerbes

Wer kann Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Tourismusprojekte zur Inwertsetzung des Kultur- und Naturerbes beantragen?

Unternehmen, Kommunen, Verbände und Institutionen

Bis wann kann man Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Tourismusprojekte zur Inwertsetzung des Kultur- und Naturerbes beantragen?

Anträge dürfen nur für Vorhaben gestellt werden, die noch nicht begonnen wurden.

Wer ist Fördergeber von Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Tourismusprojekte zur Inwertsetzung des Kultur- und Naturerbes?

Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.

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Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein