Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Tourismusprojekte zur Inwertsetzung des Kultur- und Naturerbes – Förderung in Schleswig-Holstein
Fördergeber: IB.SH
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Förderung von Projekten zur Inwertsetzung des Kultur- und Naturerbes in Schleswig-Holstein.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommunen, Verbände und Institutionen.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Anträge dürfen nur für Vorhaben gestellt werden, die noch nicht begonnen wurden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.
Voraussetzungen
Die Prüfung der Förderfähigkeit richtet sich nach den AFG LPW und den jeweiligen Richtlinien für investive und nicht-investive Projekte.
Erforderliche Unterlagen
- LPW-Antragsformular,Machbarkeitsstudien,Entwicklung von Konzepten
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Tourismusprojekte zur Inwertsetzung des Kultur- und Naturerbes
Wer kann Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Tourismusprojekte zur Inwertsetzung des Kultur- und Naturerbes beantragen?
Unternehmen, Kommunen, Verbände und Institutionen
Bis wann kann man Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Tourismusprojekte zur Inwertsetzung des Kultur- und Naturerbes beantragen?
Anträge dürfen nur für Vorhaben gestellt werden, die noch nicht begonnen wurden.
Wer ist Fördergeber von Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Tourismusprojekte zur Inwertsetzung des Kultur- und Naturerbes?
Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.
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