Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Tourismusprojekte zur Inwertsetzung des Kultur- und Naturerbes – Förderung in Schleswig-Holstein
Fördergeber: IB.SH
Stand: September 2026 · Geprüft vor 50 Tagen
Förderung von Projekten zur Inwertsetzung des Kultur- und Naturerbes in Schleswig-Holstein.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommunen, Verbände und Institutionen.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Anträge dürfen nur für Vorhaben gestellt werden, die noch nicht begonnen wurden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.
Voraussetzungen
Die Prüfung der Förderfähigkeit richtet sich nach den AFG LPW und den jeweiligen Richtlinien für investive und nicht-investive Projekte.
Erforderliche Unterlagen
- LPW-Antragsformular,Machbarkeitsstudien,Entwicklung von Konzepten
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Tourismusprojekte zur Inwertsetzung des Kultur- und Naturerbes"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Tourismusprojekte zur Inwertsetzung des Kultur- und Naturerbes zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Tourismusprojekte zur Inwertsetzung des Kultur- und Naturerbes
Wer kann Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Tourismusprojekte zur Inwertsetzung des Kultur- und Naturerbes beantragen?
Unternehmen, Kommunen, Verbände und Institutionen
Bis wann kann man Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Tourismusprojekte zur Inwertsetzung des Kultur- und Naturerbes beantragen?
Anträge dürfen nur für Vorhaben gestellt werden, die noch nicht begonnen wurden.
Wer ist Fördergeber von Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Tourismusprojekte zur Inwertsetzung des Kultur- und Naturerbes?
Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Schleswig-Holstein