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Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Sonderprogramm für kleine und mittlere Beherbergungsbetriebe – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Schleswig-Holstein

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Das Programm fördert kleine und mittlere Beherbergungsbetriebe in Schleswig-Holstein zur Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismuswirtschaft mit mindestens 30 Prozent Umsatzanteil aus Beherbergung..

Was wird gefördert?

Um kleine und mittlere gewerbliche Beherbergungsbetriebe zu nachhaltigen Investitionen anzuregen, legt Schleswig-Holstein im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) ein zusätzliches, die bisherigen Instrumente ergänzendes Programm auf. Das Programm soll die Zielerreichung der 'Tourismusstrategie Schleswig Holstein 2025' unterstützen, indem Unternehmen in strukturschwachen Gebieten bei der Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie bei der signifikanten Qualitätssteigerung ihres Angebots gefördert werden. Die Förderung der Investitionen wird im Rahmen des LPW aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' (GRW) durchgeführt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 25 %. Der Förderbetrag liegt bei 50.000 € – 100.000 €.

Frist und Status

Anträge sind vor Beginn eines Investitionsvorhabens zu stellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Schleswig-Holstein.

Voraussetzungen

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismuswirtschaft mit einer Beherbergungskapazität von mindestens 10 Betten.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsunterlagen,Erstattungsantrag (GRW),Belegliste

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Häufige Fragen zu Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Sonderprogramm für kleine und mittlere Beherbergungsbetriebe

Wer kann Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Sonderprogramm für kleine und mittlere Beherbergungsbetriebe beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismuswirtschaft mit mindestens 30 Prozent Umsatzanteil aus Beherbergung.

Wie hoch ist die Förderung bei Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Sonderprogramm für kleine und mittlere Beherbergungsbetriebe?

Förderbetrag: 50.000 € – 100.000 €. Förderquote: 25 %.

Bis wann kann man Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Sonderprogramm für kleine und mittlere Beherbergungsbetriebe beantragen?

Anträge sind vor Beginn eines Investitionsvorhabens zu stellen.

Wer ist Fördergeber von Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Sonderprogramm für kleine und mittlere Beherbergungsbetriebe?

Fördergeber ist Schleswig-Holstein. Quelle: ibsh.

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Auf einen Blick

Förderbetrag
50.000 € – 100.000 €
Förderquote
25 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit