Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Sonderprogramm für kleine und mittlere Beherbergungsbetriebe – Förderung in Schleswig-Holstein
Fördergeber: Schleswig-Holstein
Stand: September 2026 · Geprüft vor 50 Tagen
Das Programm fördert kleine und mittlere Beherbergungsbetriebe in Schleswig-Holstein zur Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismuswirtschaft mit mindestens 30 Prozent Umsatzanteil aus Beherbergung..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 25 %. Der Förderbetrag liegt bei 50.000 € – 100.000 €.
Frist und Status
Anträge sind vor Beginn eines Investitionsvorhabens zu stellen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Schleswig-Holstein.
Voraussetzungen
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismuswirtschaft mit einer Beherbergungskapazität von mindestens 10 Betten.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsunterlagen,Erstattungsantrag (GRW),Belegliste
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Sonderprogramm für kleine und mittlere Beherbergungsbetriebe
Wer kann Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Sonderprogramm für kleine und mittlere Beherbergungsbetriebe beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismuswirtschaft mit mindestens 30 Prozent Umsatzanteil aus Beherbergung.
Wie hoch ist die Förderung bei Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Sonderprogramm für kleine und mittlere Beherbergungsbetriebe?
Förderbetrag: 50.000 € – 100.000 €. Förderquote: 25 %.
Bis wann kann man Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Sonderprogramm für kleine und mittlere Beherbergungsbetriebe beantragen?
Anträge sind vor Beginn eines Investitionsvorhabens zu stellen.
Wer ist Fördergeber von Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Sonderprogramm für kleine und mittlere Beherbergungsbetriebe?
Fördergeber ist Schleswig-Holstein. Quelle: ibsh.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 50.000 € – 100.000 €
- Förderquote
- 25 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Schleswig-Holstein