Fördergeber: IB.SH
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 79 Tagen
Gefördert wird die Bildung, Verstetigung und Weiterentwicklung von regionalen Kooperationen in Schleswig-Holstein.
Antragsberechtigt sind: Kommunen, Unternehmen, regionale Akteure.
Die Förderquote beträgt 75 %.
Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.
Die Prüfung von Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit richtet sich nach den AFG LPW und der Richtlinie Regionale Kooperationen.
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Jetzt Projekt prüfenKommunen, Unternehmen, regionale Akteure
Förderquote: 75 %.
Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.
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