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Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Regionale Kooperationen – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: IB.SH

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Gefördert wird die Bildung, Verstetigung und Weiterentwicklung von regionalen Kooperationen in Schleswig-Holstein.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen, Unternehmen, regionale Akteure.

Was wird gefördert?

Im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft werden Regionale Kooperationen durch die Förderung von Regionalen Entwicklungskonzepten, Regionalmanagements und Regionalbudgets unterstützt. Ziel ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Regionen und indirekt der kleinen und mittleren Unternehmen, die Verbesserung der Standortbedingungen sowie das Mobilisieren von spezifischen Beschäftigungs- und Wachstumspotenzialen in den Regionen Schleswig-Holsteins. Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses mit einer Förderquote von bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 75 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.

Voraussetzungen

Die Prüfung von Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit richtet sich nach den AFG LPW und der Richtlinie Regionale Kooperationen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsunterlagen,Förderantrag

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Häufige Fragen zu Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Regionale Kooperationen

Wer kann Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Regionale Kooperationen beantragen?

Kommunen, Unternehmen, regionale Akteure

Wie hoch ist die Förderung bei Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Regionale Kooperationen?

Förderquote: 75 %.

Wer ist Fördergeber von Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Regionale Kooperationen?

Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.

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Auf einen Blick

Förderquote
75 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein