Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Regionale Kooperationen – Förderung in Schleswig-Holstein
Fördergeber: IB.SH
Stand: September 2026 · Geprüft vor 51 Tagen
Gefördert wird die Bildung, Verstetigung und Weiterentwicklung von regionalen Kooperationen in Schleswig-Holstein.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen, Unternehmen, regionale Akteure.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 75 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.
Voraussetzungen
Die Prüfung von Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit richtet sich nach den AFG LPW und der Richtlinie Regionale Kooperationen.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsunterlagen,Förderantrag
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Regionale Kooperationen
Wer kann Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Regionale Kooperationen beantragen?
Kommunen, Unternehmen, regionale Akteure
Wie hoch ist die Förderung bei Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Regionale Kooperationen?
Förderquote: 75 %.
Wer ist Fördergeber von Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Regionale Kooperationen?
Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 75 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Schleswig-Holstein