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Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Regionale Kooperationen – Förderung in Schleswig-Holstein
Fördergeber: IB.SH
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Gefördert wird die Bildung, Verstetigung und Weiterentwicklung von regionalen Kooperationen in Schleswig-Holstein.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen, Unternehmen, regionale Akteure.
Was wird gefördert?
Im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft werden Regionale Kooperationen durch die Förderung von Regionalen Entwicklungskonzepten, Regionalmanagements und Regionalbudgets unterstützt. Ziel ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Regionen und indirekt der kleinen und mittleren Unternehmen, die Verbesserung der Standortbedingungen sowie das Mobilisieren von spezifischen Beschäftigungs- und Wachstumspotenzialen in den Regionen Schleswig-Holsteins. Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses mit einer Förderquote von bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 75 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.
Voraussetzungen
Die Prüfung von Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit richtet sich nach den AFG LPW und der Richtlinie Regionale Kooperationen.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsunterlagen,Förderantrag
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Regionale Kooperationen
Wer kann Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Regionale Kooperationen beantragen?
Kommunen, Unternehmen, regionale Akteure
Wie hoch ist die Förderung bei Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Regionale Kooperationen?
Förderquote: 75 %.
Wer ist Fördergeber von Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Regionale Kooperationen?
Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 75 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Schleswig-Holstein