Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Nachhaltige Wärmeversorgungssysteme – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: IB.SH
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 26 Tagen
Förderung von Investitionen in nachhaltige Wärmeversorgungssysteme zur CO2-Reduktion.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommunen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.
Voraussetzungen
Die Zuwendungen dürfen nur für Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsunterlagen,Nachweis der CO2-Einsparung
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Nachhaltige Wärmeversorgungssysteme
Wer kann Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Nachhaltige Wärmeversorgungssysteme beantragen?
Unternehmen, Kommunen
Wie hoch ist die Förderung bei Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Nachhaltige Wärmeversorgungssysteme?
Förderbetrag: bis 1.000.000 €. Förderquote: 50 %.
Wer ist Fördergeber von Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Nachhaltige Wärmeversorgungssysteme?
Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.
Weitere Förderprogramme
- → Fördermittel Schleswig-Holstein
- → Fördermittel für Kommunen
- → BNP Paribas Stiftung
- → Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' (GRW) Teil II - Wirtschaftsnahe Infrastruktur (Tourismus)
- → Förderung von Forschungsvorhaben „Plattform Privatheit – IT -Sicherheit schützt Privatheit und stützt Demokratie“
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 1.000.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit