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Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Nachhaltige Wärmeversorgungssysteme – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: IB.SH
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Förderung von Investitionen in nachhaltige Wärmeversorgungssysteme zur CO2-Reduktion.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommunen.
Was wird gefördert?
Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) sowie ggf. aus Landesmitteln. Gefördert werden Vorhaben, die den Neubau und Ausbau von Wärmenetzen und den Einsatz Erneuerbarer Energien in Wärmenetzen berücksichtigen. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, mit einer Förderquote von bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben und einem Höchstwert von einer Mio. Euro pro Projekt.
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.
Voraussetzungen
Die Zuwendungen dürfen nur für Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsunterlagen,Nachweis der CO2-Einsparung
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Nachhaltige Wärmeversorgungssysteme
Wer kann Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Nachhaltige Wärmeversorgungssysteme beantragen?
Unternehmen, Kommunen
Wie hoch ist die Förderung bei Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Nachhaltige Wärmeversorgungssysteme?
Förderbetrag: bis 1.000.000 €. Förderquote: 50 %.
Wer ist Fördergeber von Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Nachhaltige Wärmeversorgungssysteme?
Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 1.000.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit