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Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Nachhaltige Stadtentwicklung – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: IB.SH

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Förderung von Projekten zur nachhaltigen Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten von Flächen mit Gestaltungs- und Nutzungsdefiziten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinden des Landes Schleswig-Holstein, die im Zentralörtlichen System als Ober- und Mittelzentren eingestuft sind..

Was wird gefördert?

Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). Gefördert werden Projekte zur Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten von Flächen mit Gestaltungs- und Nutzungsdefiziten im Rahmen einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Förderquote beträgt bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.

Voraussetzungen

Die Förderung richtet sich an Gemeinden, die im Zentralörtlichen System als Ober- und Mittelzentren eingestuft sind.

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Häufige Fragen zu Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Nachhaltige Stadtentwicklung

Wer kann Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Nachhaltige Stadtentwicklung beantragen?

Gemeinden des Landes Schleswig-Holstein, die im Zentralörtlichen System als Ober- und Mittelzentren eingestuft sind.

Wie hoch ist die Förderung bei Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Nachhaltige Stadtentwicklung?

Förderquote: 50 %.

Wer ist Fördergeber von Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Nachhaltige Stadtentwicklung?

Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.

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Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein