Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Nachhaltige Stadtentwicklung – Förderung in Schleswig-Holstein
Fördergeber: IB.SH
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Förderung von Projekten zur nachhaltigen Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten von Flächen mit Gestaltungs- und Nutzungsdefiziten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gemeinden des Landes Schleswig-Holstein, die im Zentralörtlichen System als Ober- und Mittelzentren eingestuft sind..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.
Voraussetzungen
Die Förderung richtet sich an Gemeinden, die im Zentralörtlichen System als Ober- und Mittelzentren eingestuft sind.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Nachhaltige Stadtentwicklung
Wer kann Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Nachhaltige Stadtentwicklung beantragen?
Gemeinden des Landes Schleswig-Holstein, die im Zentralörtlichen System als Ober- und Mittelzentren eingestuft sind.
Wie hoch ist die Förderung bei Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Nachhaltige Stadtentwicklung?
Förderquote: 50 %.
Wer ist Fördergeber von Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Nachhaltige Stadtentwicklung?
Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Schleswig-Holstein