Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Kooperationsnetzwerke und Clustermanagements – Förderung in Schleswig-Holstein
Fördergeber: Land Schleswig-Holstein
Stand: September 2026 · Geprüft vor 50 Tagen
Förderung von Kooperationsnetzwerken und Clustermanagements in Schleswig-Holstein als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommunen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 75 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Schleswig-Holstein.
Voraussetzungen
Die Prüfung der Förderfähigkeit richtet sich nach den AFG LPW und der Richtlinie Kooperationsnetzwerke und Clustermanagements.
Erforderliche Unterlagen
- LPW-Antragsformular,GRW-Förderantrag
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Kooperationsnetzwerke und Clustermanagements"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Kooperationsnetzwerke und Clustermanagements
Wer kann Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Kooperationsnetzwerke und Clustermanagements beantragen?
Unternehmen, Kommunen
Wie hoch ist die Förderung bei Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Kooperationsnetzwerke und Clustermanagements?
Förderquote: 75 %.
Wer ist Fördergeber von Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Kooperationsnetzwerke und Clustermanagements?
Fördergeber ist Land Schleswig-Holstein. Quelle: ibsh.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 75 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Schleswig-Holstein