VeröffentlichtZuschuss
Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Kooperationsnetzwerke und Clustermanagements – Förderung in Schleswig-Holstein
Fördergeber: Land Schleswig-Holstein
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Förderung von Kooperationsnetzwerken und Clustermanagements in Schleswig-Holstein als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommunen.
Was wird gefördert?
Das Land Schleswig-Holstein gewährt Zuwendungen zur Unterstützung von Kooperationsnetzwerken und Clustermanagements in Schleswig-Holstein. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Förderquote beträgt in der Regel bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Clustermanagements und bis zu 75 % für Kooperationsnetzwerke.
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Schleswig-Holstein.
Voraussetzungen
Die Prüfung der Förderfähigkeit richtet sich nach den AFG LPW und der Richtlinie Kooperationsnetzwerke und Clustermanagements.
Erforderliche Unterlagen
- LPW-Antragsformular,GRW-Förderantrag
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Kooperationsnetzwerke und Clustermanagements zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Kooperationsnetzwerke und Clustermanagements
Wer kann Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Kooperationsnetzwerke und Clustermanagements beantragen?
Unternehmen, Kommunen
Wie hoch ist die Förderung bei Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Kooperationsnetzwerke und Clustermanagements?
Förderquote: 50 %.
Wer ist Fördergeber von Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Kooperationsnetzwerke und Clustermanagements?
Fördergeber ist Land Schleswig-Holstein. Quelle: ibsh.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Schleswig-Holstein