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Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Kooperationsnetzwerke und Clustermanagements – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Land Schleswig-Holstein

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Förderung von Kooperationsnetzwerken und Clustermanagements in Schleswig-Holstein als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommunen.

Was wird gefördert?

Das Land Schleswig-Holstein gewährt Zuwendungen zur Unterstützung von Kooperationsnetzwerken und Clustermanagements in Schleswig-Holstein. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Förderquote beträgt in der Regel bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Clustermanagements und bis zu 75 % für Kooperationsnetzwerke.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Schleswig-Holstein.

Voraussetzungen

Die Prüfung der Förderfähigkeit richtet sich nach den AFG LPW und der Richtlinie Kooperationsnetzwerke und Clustermanagements.

Erforderliche Unterlagen

  • LPW-Antragsformular,GRW-Förderantrag

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Häufige Fragen zu Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Kooperationsnetzwerke und Clustermanagements

Wer kann Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Kooperationsnetzwerke und Clustermanagements beantragen?

Unternehmen, Kommunen

Wie hoch ist die Förderung bei Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Kooperationsnetzwerke und Clustermanagements?

Förderquote: 50 %.

Wer ist Fördergeber von Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Kooperationsnetzwerke und Clustermanagements?

Fördergeber ist Land Schleswig-Holstein. Quelle: ibsh.

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Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein