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Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Kommunale Hafenbaumaßnahmen – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: IB.SH

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Gefördert werden Investitionen in die Errichtung, den Ersatz oder die Modernisierung von Hafeninfrastrukturen in See- und Binnenhäfen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen.

Was wird gefördert?

Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Gefördert werden Investitionen in die Errichtung, den Ersatz oder die Modernisierung von Hafeninfrastrukturen in See- und Binnenhäfen. Förderfähig sind auch Investitionen in die Errichtung, den Ersatz bzw. die Modernisierung von Zugangsinfrastrukturen sowie Kosten für die Ausbaggerung in See- und Binnenhäfen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.

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Häufige Fragen zu Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Kommunale Hafenbaumaßnahmen

Wer kann Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Kommunale Hafenbaumaßnahmen beantragen?

Kommunen

Wer ist Fördergeber von Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Kommunale Hafenbaumaßnahmen?

Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.

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Förderregion
Schleswig-Holstein