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Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Innovationsorientierte Netzwerke – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: IB.SH

Stand: September 2026 · Geprüft vor 50 Tagen

Förderung von innovationsorientierten Netzwerken zum Technologie- und Wissenstransfer.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommunen, Verbände und Institutionen.

Was wird gefördert?

Das Land gewährt Zuwendungen an innovationsorientierte Netzwerke zur Förderung des Technologie- und Wissenstransfers. Gefördert werden Vorhaben, welche einem wirkungsvollen Technologie- und Wissenstransfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft oder Wirtschaft und Wirtschaft dienen oder den Auf- und Ausbau anwendungs- und wertschöpfungsorientierter Forschungskompetenz in wissenschaftlichen Einrichtungen voranbringen. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) sowie aus Landesmitteln.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Innovationsorientierte Netzwerke"

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Innovationsorientierte Netzwerke

Wer kann Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Innovationsorientierte Netzwerke beantragen?

Unternehmen, Kommunen, Verbände und Institutionen

Wie hoch ist die Förderung bei Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Innovationsorientierte Netzwerke?

Förderquote: 50 %.

Wer ist Fördergeber von Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Innovationsorientierte Netzwerke?

Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.

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Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein