Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Energieinfrastrukturmaßnahmen – Förderung in Schleswig-Holstein
Fördergeber: IB.SH
Stand: September 2026 · Geprüft vor 50 Tagen
Gefördert wird der Bau und Ausbau von Energieinfrastrukturen als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommunen.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.
Voraussetzungen
Die Prüfung von Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit richtet sich nach den AFG LPW und der Richtlinie Energieinfrastrukturmaßnahmen.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsunterlagen,GRW-Förderantrag,LPW-Antragsformular
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Energieinfrastrukturmaßnahmen
Wer kann Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Energieinfrastrukturmaßnahmen beantragen?
Unternehmen, Kommunen
Wer ist Fördergeber von Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Energieinfrastrukturmaßnahmen?
Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.
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