VeröffentlichtZuschuss
Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Energieinfrastrukturmaßnahmen – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: IB.SH
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Gefördert wird der Bau und Ausbau von Energieinfrastrukturen als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommunen.
Was wird gefördert?
Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Gefördert werden können Bau oder Ausbau von Energieinfrastrukturen, die für die Entwicklung der regionalen Wirtschaft von besonderer Bedeutung sind, insbesondere Anlagen für die Übernahme, Speicherung und Rückvergasung oder Dekomprimierung von Flüssigerdgas („LNG“) oder von komprimiertem Erdgas („CNG“), innovative Stromspeicheranlagen und Ausrüstungen für den sicheren Betrieb der Stromspeicheranlage.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.
Voraussetzungen
Die Prüfung von Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit richtet sich nach den AFG LPW und der Richtlinie Energieinfrastrukturmaßnahmen.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsunterlagen,GRW-Förderantrag,LPW-Antragsformular
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Energieinfrastrukturmaßnahmen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Energieinfrastrukturmaßnahmen
Wer kann Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Energieinfrastrukturmaßnahmen beantragen?
Unternehmen, Kommunen
Wer ist Fördergeber von Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Energieinfrastrukturmaßnahmen?
Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit