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Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Energieinfrastrukturmaßnahmen – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: IB.SH

Stand: September 2026 · Geprüft vor 50 Tagen

Gefördert wird der Bau und Ausbau von Energieinfrastrukturen als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommunen.

Was wird gefördert?

Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Gefördert werden können Bau oder Ausbau von Energieinfrastrukturen, die für die Entwicklung der regionalen Wirtschaft von besonderer Bedeutung sind, insbesondere Anlagen für die Übernahme, Speicherung und Rückvergasung oder Dekomprimierung von Flüssigerdgas („LNG“) oder von komprimiertem Erdgas („CNG“), innovative Stromspeicheranlagen und Ausrüstungen für den sicheren Betrieb der Stromspeicheranlage.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.

Voraussetzungen

Die Prüfung von Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit richtet sich nach den AFG LPW und der Richtlinie Energieinfrastrukturmaßnahmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsunterlagen,GRW-Förderantrag,LPW-Antragsformular

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Häufige Fragen zu Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Energieinfrastrukturmaßnahmen

Wer kann Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Energieinfrastrukturmaßnahmen beantragen?

Unternehmen, Kommunen

Wer ist Fördergeber von Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Energieinfrastrukturmaßnahmen?

Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein