Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Energetische Optimierung von KMU – Förderung in Schleswig-Holstein
Fördergeber: IB.SH
Stand: September 2026 · Geprüft vor 51 Tagen
Das Programm fördert die energetische Optimierung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Schleswig-Holstein.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %.
Frist und Status
Anträge sind schriftlich vor Beginn der Maßnahme zu stellen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsunterlagen,Nachweise über zuwendungsfähige Ausgaben
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Energetische Optimierung von KMU
Wer kann Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Energetische Optimierung von KMU beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Wie hoch ist die Förderung bei Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Energetische Optimierung von KMU?
Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Energetische Optimierung von KMU beantragen?
Anträge sind schriftlich vor Beginn der Maßnahme zu stellen.
Wer ist Fördergeber von Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Energetische Optimierung von KMU?
Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Schleswig-Holstein