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Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Energetische Optimierung von KMU – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: IB.SH

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Das Programm fördert die energetische Optimierung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Schleswig-Holstein.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Was wird gefördert?

Antragsberechtigt sind KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Förderquote beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Gefördert werden Beratungen zur Vorbereitung von Investitionen und Maßnahmen in KMU, die zur Verstetigung von betrieblichen Energiemanagementmaßnahmen führen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Frist und Status

Anträge sind schriftlich vor Beginn der Maßnahme zu stellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsunterlagen,Nachweise über zuwendungsfähige Ausgaben

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Häufige Fragen zu Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Energetische Optimierung von KMU

Wer kann Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Energetische Optimierung von KMU beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Wie hoch ist die Förderung bei Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Energetische Optimierung von KMU?

Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Energetische Optimierung von KMU beantragen?

Anträge sind schriftlich vor Beginn der Maßnahme zu stellen.

Wer ist Fördergeber von Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Energetische Optimierung von KMU?

Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.

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Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein