Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Energetische Optimierung öffentlicher Infrastrukturen – Förderung in Schleswig-Holstein
Fördergeber: Land Schleswig-Holstein
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Förderung von Vorhaben zur energetischen Optimierung öffentlicher Infrastrukturen in Schleswig-Holstein.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtungen, Jugendherbergen, Bildungsstätten.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Schleswig-Holstein.
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind die energetische Sanierung oder Optimierung von Gebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz beitragen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Energetische Optimierung öffentlicher Infrastrukturen
Wer kann Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Energetische Optimierung öffentlicher Infrastrukturen beantragen?
Öffentliche Einrichtungen, Jugendherbergen, Bildungsstätten
Wie hoch ist die Förderung bei Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Energetische Optimierung öffentlicher Infrastrukturen?
Förderquote: 50 %.
Wer ist Fördergeber von Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Energetische Optimierung öffentlicher Infrastrukturen?
Fördergeber ist Land Schleswig-Holstein. Quelle: ibsh.
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Auf einen Blick
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Schleswig-Holstein