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Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Energetische Optimierung öffentlicher Infrastrukturen – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Land Schleswig-Holstein

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Förderung von Vorhaben zur energetischen Optimierung öffentlicher Infrastrukturen in Schleswig-Holstein.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtungen, Jugendherbergen, Bildungsstätten.

Was wird gefördert?

Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). Gefördert werden Maßnahmen zur energetischen Sanierung oder Optimierung an Gebäuden in Jugendstätten, Bildungsstätten und anderen öffentlichen Infrastrukturen, die zur Erhöhung der Energieeffizienz beitragen. Die Förderquote beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Schleswig-Holstein.

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind die energetische Sanierung oder Optimierung von Gebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz beitragen.

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Häufige Fragen zu Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Energetische Optimierung öffentlicher Infrastrukturen

Wer kann Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Energetische Optimierung öffentlicher Infrastrukturen beantragen?

Öffentliche Einrichtungen, Jugendherbergen, Bildungsstätten

Wie hoch ist die Förderung bei Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Energetische Optimierung öffentlicher Infrastrukturen?

Förderquote: 50 %.

Wer ist Fördergeber von Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Energetische Optimierung öffentlicher Infrastrukturen?

Fördergeber ist Land Schleswig-Holstein. Quelle: ibsh.

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Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein