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Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Breitbandanschluss von Gewerbegebieten – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: IB.SH

Stand: September 2026 · Geprüft vor 51 Tagen

Gefördert wird der Breitbandanschluss von bestehenden Gewerbegebieten als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinden und Gemeindeverbände.

Was wird gefördert?

Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie Landesmitteln. Gefördert werden Gemeinden und Gemeindeverbände. Der Breitbandanschluss von bestehenden Gewerbegebieten wird im Rahmen dieser Maßnahme gefördert und soll dazu dienen, die Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft in Schleswig-Holstein durch Bereitstellung zukunftsfähiger Kommunikationsmöglichkeiten (Breitband-Hochgeschwindigkeitsnetze) zu unterstützen. Die Förderung setzt insbesondere eine Unterversorgung des betreffenden Gebietes, einen entsprechenden Bedarf der ansässigen Betriebe sowie das Fehlen einer eigenwirtschaftlichen Versorgung durch die Telekommunikationswirtschaft voraus.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %.

Frist und Status

Anträge dürfen nur für Vorhaben gestellt werden, die noch nicht begonnen wurden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.

Voraussetzungen

Die Förderung setzt eine Unterversorgung des betreffenden Gebietes, einen entsprechenden Bedarf der ansässigen Betriebe sowie das Fehlen einer eigenwirtschaftlichen Versorgung durch die Telekommunikationswirtschaft voraus.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsunterlagen,GRW-Förderantrag,Erstattungsantrag

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Häufige Fragen zu Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Breitbandanschluss von Gewerbegebieten

Wer kann Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Breitbandanschluss von Gewerbegebieten beantragen?

Gemeinden und Gemeindeverbände

Wie hoch ist die Förderung bei Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Breitbandanschluss von Gewerbegebieten?

Förderquote: 60 %.

Bis wann kann man Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Breitbandanschluss von Gewerbegebieten beantragen?

Anträge dürfen nur für Vorhaben gestellt werden, die noch nicht begonnen wurden.

Wer ist Fördergeber von Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Breitbandanschluss von Gewerbegebieten?

Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.

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Auf einen Blick

Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein