Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Breitbandanschluss von Gewerbegebieten – Förderung in Schleswig-Holstein
Fördergeber: IB.SH
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Gefördert wird der Breitbandanschluss von bestehenden Gewerbegebieten als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gemeinden und Gemeindeverbände.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 60 %.
Frist und Status
Anträge dürfen nur für Vorhaben gestellt werden, die noch nicht begonnen wurden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.
Voraussetzungen
Die Förderung setzt eine Unterversorgung des betreffenden Gebietes, einen entsprechenden Bedarf der ansässigen Betriebe sowie das Fehlen einer eigenwirtschaftlichen Versorgung durch die Telekommunikationswirtschaft voraus.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsunterlagen,GRW-Förderantrag,Erstattungsantrag
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Breitbandanschluss von Gewerbegebieten
Wer kann Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Breitbandanschluss von Gewerbegebieten beantragen?
Gemeinden und Gemeindeverbände
Wie hoch ist die Förderung bei Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Breitbandanschluss von Gewerbegebieten?
Förderquote: 60 %.
Bis wann kann man Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Breitbandanschluss von Gewerbegebieten beantragen?
Anträge dürfen nur für Vorhaben gestellt werden, die noch nicht begonnen wurden.
Wer ist Fördergeber von Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Breitbandanschluss von Gewerbegebieten?
Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 60 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Schleswig-Holstein