Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Brachflächenrecycling – Förderung in Schleswig-Holstein
Fördergeber: Land Schleswig-Holstein
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Förderung von Flächenrecycling und Altlastensanierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kreise, kreisfreie Städte, Städte, Gemeinden, Ämter und amtsfreie Gemeinden sowie juristische Personen des privaten Rechts mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Schleswig-Holstein.
Voraussetzungen
Die Förderung gilt für Vorhaben, die noch nicht begonnen wurden, es sei denn, ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wurde genehmigt.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsunterlagen,LPW-Antragsformular,Erstattungsantrag
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Brachflächenrecycling
Wer kann Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Brachflächenrecycling beantragen?
Kreise, kreisfreie Städte, Städte, Gemeinden, Ämter und amtsfreie Gemeinden sowie juristische Personen des privaten Rechts mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung.
Wie hoch ist die Förderung bei Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Brachflächenrecycling?
Förderquote: 50 %.
Wer ist Fördergeber von Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Brachflächenrecycling?
Fördergeber ist Land Schleswig-Holstein. Quelle: ibsh.
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Auf einen Blick
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Schleswig-Holstein