VeröffentlichtZuschuss

Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Brachflächenrecycling – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Land Schleswig-Holstein

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Förderung von Flächenrecycling und Altlastensanierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kreise, kreisfreie Städte, Städte, Gemeinden, Ämter und amtsfreie Gemeinden sowie juristische Personen des privaten Rechts mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung..

Was wird gefördert?

Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). Ziel der Förderung ist die Wiedereingliederung von Verdachtsflächen, Flächen mit schädlichen Bodenveränderungen, altlastverdächtigen Flächen und Altlasten gemäß Bundes-Bodenschutzgesetz. Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt, mit einer Förderquote von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Schleswig-Holstein.

Voraussetzungen

Die Förderung gilt für Vorhaben, die noch nicht begonnen wurden, es sei denn, ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wurde genehmigt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsunterlagen,LPW-Antragsformular,Erstattungsantrag

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Brachflächenrecycling zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Brachflächenrecycling

Wer kann Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Brachflächenrecycling beantragen?

Kreise, kreisfreie Städte, Städte, Gemeinden, Ämter und amtsfreie Gemeinden sowie juristische Personen des privaten Rechts mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung.

Wie hoch ist die Förderung bei Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Brachflächenrecycling?

Förderquote: 50 %.

Wer ist Fördergeber von Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Brachflächenrecycling?

Fördergeber ist Land Schleswig-Holstein. Quelle: ibsh.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein