Landesprogramm Kitaausbau – Förderung in Berlin
Fördergeber: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 10 Tagen
Wenn Sie an der Schaffung, dem Erhalt oder der Ausstattung neuer Betreuungsplätze für Kinder in Berlin beteiligt sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss beantragen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 500.000 €.
Frist und Status
Anträge für bauliche Maßnahmen und die Aktivierung bereits erlaubter Plätze können jeweils vom 1.1. bis zum 31.5. für das Folgejahr eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind gemeinnützige, anerkannte und anerkennungsfähige Träger der freien Jugendhilfe, die Kita-Eigenbetriebe des Landes Berlin, Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Bezirke) sowie die Berliner Jugendämter in ihrer Funktion als Standortjugendämter.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen das Vorhaben in Bezirksregionen Berlins vornehmen, in denen ein besonderer Bedarf besteht.
Ihre geförderten Plätze müssen nach SGB VIII (Sozialgesetzbuch) erlaubnisfähig sein.
Ihre Plätze müssen geeignet sein, den Rechts- beziehungsweise Bedarfsanspruch zur Förderung von Kindern in Kindertagesbetreuung in Berlin zu erfüllen.
Sie müssen die spezifischen Zweckbindungsfristen einhalten.
Sie müssen die Gesamtfinanzierung sicherstellen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Landesprogramm Kitaausbau
Wer kann Landesprogramm Kitaausbau beantragen?
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei Landesprogramm Kitaausbau?
Förderbetrag: 2.000 € – 500.000 €. Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man Landesprogramm Kitaausbau beantragen?
Anträge für bauliche Maßnahmen und die Aktivierung bereits erlaubter Plätze können jeweils vom 1.1. bis zum 31.5. für das Folgejahr eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Landesprogramm Kitaausbau?
Fördergeber ist Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 2.000 € – 500.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Berlin