Landesprogramm Kitaausbau – Förderung in Berlin
Fördergeber: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen
Das Land Berlin unterstützt den bedarfsgerechten Ausbau der frühkindlichen Infrastruktur durch Zuschüsse für die Schaffung und Ausstattung neuer Betreuungsplätze.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 500.000 €.
Frist und Status
Anträge für bauliche Maßnahmen und die Aktivierung bereits erlaubter Plätze können jeweils vom 1.1. bis zum 31.5. für das Folgejahr eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind gemeinnützige, anerkannte und anerkennungsfähige Träger der freien Jugendhilfe, Kita-Eigenbetriebe des Landes Berlin, Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie die Berliner Jugendämter.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Landesprogramm Kitaausbau
Wer kann Landesprogramm Kitaausbau beantragen?
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei Landesprogramm Kitaausbau?
Förderbetrag: 2.000 € – 500.000 €. Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man Landesprogramm Kitaausbau beantragen?
Anträge für bauliche Maßnahmen und die Aktivierung bereits erlaubter Plätze können jeweils vom 1.1. bis zum 31.5. für das Folgejahr eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Landesprogramm Kitaausbau?
Fördergeber ist Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 2.000 € – 500.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Berlin