Fördergeber: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen
Wenn Sie an der Schaffung, dem Erhalt oder der Ausstattung neuer Betreuungsplätze für Kinder in Berlin beteiligt sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss beantragen.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 500.000 €.
Antragsfrist Förderanträge eingereicht werden
Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind gemeinnützige, anerkannte und anerkennungsfähige Träger der freien Jugendhilfe, die Kita-Eigenbetriebe des Landes Berlin, Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Bezirke) sowie die Berliner Jugendämter in ihrer Funktion als Standortjugendämter.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen das Vorhaben in Bezirksregionen Berlins vornehmen, in denen ein besonderer Bedarf besteht.
Ihre geförderten Plätze müssen nach SGB VIII (Sozialgesetzbuch) erlaubnisfähig sein.
Ihre Plätze müssen geeignet sein, den Rechts- beziehungsweise Bedarfsanspruch zur Förderung von Kindern in Kindertagesbetreuung in Berlin zu erfüllen.
Sie müssen die spezifischen Zweckbindungsfristen einhalten.
Sie müssen die Gesamtfinanzierung sicherstellen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenKommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Förderbetrag: 2.000 € – 500.000 €. Förderquote: 90 %.
Antragsfrist Förderanträge eingereicht werden
Fördergeber ist Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Quelle: foerderdatenbank.de.
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