VeröffentlichtZuschuss

Landeskulturförderung – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 106 Tagen

Die Landeskulturförderung unterstützt kulturelle Einrichtungen und Künstler in Niedersachsen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Träger kultureller Einrichtungen, Künstlerinnen und Künstler.

Was wird gefördert?

Das Programm wird vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur gefördert und bietet Zuschüsse an. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Stiftungen und Vereine. Die Förderung richtet sich an Träger kultureller Einrichtungen sowie an Künstlerinnen und Künstler. Die Themen umfassen Kultur und Denkmalpflege.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 50.000 €.

Frist und Status

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme online einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Die Fläche der zu fördernden Einrichtung darf nicht mehr als 500 Quadratmeter betragen.

In der Einrichtung dürfen maximal 3 hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig sein oder nicht mehr als 5 eigenproduzierte Neuproduktionen im Jahr durchgeführt werden.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Landeskulturförderung"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Landeskulturförderung zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Landeskulturförderung

Wer kann Landeskulturförderung beantragen?

Träger kultureller Einrichtungen, Künstlerinnen und Künstler

Wie hoch ist die Förderung bei Landeskulturförderung?

Förderbetrag: 5.000 € – 50.000 €.

Bis wann kann man Landeskulturförderung beantragen?

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme online einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Landeskulturförderung?

Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
5.000 € – 50.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen