VeröffentlichtZuschuss

Landeskulturförderung – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Land Niedersachsen fördert Investitionen und kleinere bauliche Maßnahmen kleiner niedersächsischer Kultureinrichtungen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Träger kultureller Einrichtungen, Künstlerinnen und Künstler.

Was wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in den Bereichen: Förderung niedersächsischer Kunstvereine und vergleichbarer Einrichtungen, Förderung nichtstaatlicher Museen, Förderung von Kunstschulen, Förderung investiver Projekte soziokultureller Einrichtungen, Förderung von Musik, Förderung freier Theater und Tanztheater. Zudem werden Stipendien in den Bereichen bildende Kunst, Musik und Literatur vergeben. Ziel ist es, die kulturelle Angebotsvielfalt zu erhöhen und Einrichtungen bei der Entwicklung neuer Vermittlungsformate zu unterstützen. Antragsberechtigt sind Träger kultureller Einrichtungen in Niedersachsen beziehungsweise im Fall von Stipendien Künstlerinnen und Künstler in den jeweiligen Bereichen.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 50.000 €.

Frist und Status

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme online einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur.

Voraussetzungen

Die Fläche der zu fördernden Einrichtung darf nicht mehr als 500 Quadratmeter betragen.

In der Einrichtung dürfen maximal 3 hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig sein oder nicht mehr als 5 eigenproduzierte Neuproduktionen im Jahr durchgeführt werden.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Landeskulturförderung zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Landeskulturförderung

Wer kann Landeskulturförderung beantragen?

Träger kultureller Einrichtungen, Künstlerinnen und Künstler

Wie hoch ist die Förderung bei Landeskulturförderung?

Förderbetrag: 5.000 € – 50.000 €.

Bis wann kann man Landeskulturförderung beantragen?

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme online einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Landeskulturförderung?

Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
5.000 € – 50.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen