Landeskulturförderung – Förderung in Niedersachsen
Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Land Niedersachsen fördert Investitionen und kleinere bauliche Maßnahmen kleiner niedersächsischer Kultureinrichtungen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Träger kultureller Einrichtungen, Künstlerinnen und Künstler.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 50.000 €.
Frist und Status
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme online einzureichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur.
Voraussetzungen
Die Fläche der zu fördernden Einrichtung darf nicht mehr als 500 Quadratmeter betragen.
In der Einrichtung dürfen maximal 3 hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig sein oder nicht mehr als 5 eigenproduzierte Neuproduktionen im Jahr durchgeführt werden.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Landeskulturförderung
Wer kann Landeskulturförderung beantragen?
Träger kultureller Einrichtungen, Künstlerinnen und Künstler
Wie hoch ist die Förderung bei Landeskulturförderung?
Förderbetrag: 5.000 € – 50.000 €.
Bis wann kann man Landeskulturförderung beantragen?
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme online einzureichen.
Wer ist Fördergeber von Landeskulturförderung?
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 5.000 € – 50.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Niedersachsen