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Landesinvestitionsprogramm 2019-2026 zum Ausbau von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: IB.SH

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Das Programm fördert Investitionen in bauliche Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen, Träger von Kindertageseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Ziel des Landesinvestitionsprogramms 2019-2026 ist es, die Betreuungsangebote für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege bedarfsgerecht auszubauen. Die Förderung erfolgt zu 100 Prozent mit einer Zinsbindung bis zu 30 Jahren. Die IB.SH ist Treuhänder für den Kommunalen Investitionsfonds (KIF) und die Bewilligung erfolgt durch das Land. Es werden unter anderem kommunale Schulbauvorhaben, Neubau- sowie Sanierungsinvestitionsmaßnahmen unterstützt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.

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Häufige Fragen zu Landesinvestitionsprogramm 2019-2026 zum Ausbau von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Wer kann Landesinvestitionsprogramm 2019-2026 zum Ausbau von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege beantragen?

Kommunen, Träger von Kindertageseinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Landesinvestitionsprogramm 2019-2026 zum Ausbau von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege?

Förderquote: 100 %.

Wer ist Fördergeber von Landesinvestitionsprogramm 2019-2026 zum Ausbau von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege?

Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.

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Auf einen Blick

Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit