Landesinvestitionsprogramm 2019-2026 zum Ausbau von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege – Förderung in Schleswig-Holstein
Fördergeber: IB.SH
Stand: September 2026 · Geprüft vor 51 Tagen
Das Programm fördert Investitionen in bauliche Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen, Träger von Kindertageseinrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Landesinvestitionsprogramm 2019-2026 zum Ausbau von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege"
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Landesinvestitionsprogramm 2019-2026 zum Ausbau von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Wer kann Landesinvestitionsprogramm 2019-2026 zum Ausbau von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege beantragen?
Kommunen, Träger von Kindertageseinrichtungen
Wie hoch ist die Förderung bei Landesinvestitionsprogramm 2019-2026 zum Ausbau von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege?
Förderquote: 100 %.
Wer ist Fördergeber von Landesinvestitionsprogramm 2019-2026 zum Ausbau von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege?
Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.
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Auf einen Blick
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Schleswig-Holstein