Fördergeber: Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie von schweren Naturereignissen und Unglücksfällen betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000 €.
Bitte beachten Sie die jeweiligen Fristen.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Privatpersonen,kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Land- und Forstwirtschaft,Angehörige der Freien Berufe mit je bis zu 10 Beschäftigten sowieKommunen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ursache der Schäden müssen außergewöhnliche, unvorhergesehene, großräumige und zeitgleich ausgelöste Naturereignisse oder Unglücksfälle mit vielen stark Betroffenen gewesen sein.Die Hauptschadensorte werden im Einvernehmen mit den Landratsämtern und Bürgermeisterämtern der Stadtkreise festgelegt.
Maßgeblich für die Gesamtbetrachtung des Ereignisses ist ein kausaler und zeitlicher Zusammenhang der entstandenen Schäden.Die Schadenssumme aus kommunalen, privaten, gewerblichen und land- und forstwirtschaftlichen Schäden muss erheblich sein und insgesamt voraussichtlich über EUR 100 Millionen betragen.Als Privatperson oder Unternehmen müssen Sie die jeweiligen Einkommensgrenzen beziehungsweise Jahresumsatzgrenzen beachten.Als Kommune müssen Sie eine finanzielle Hilfsbedürftigkeit nachweisen, die sich aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung ergibt.Als Kommune werden Ihnen Landeshilfen für nur für solche Schäden gewährt, die nicht über ein bestehendes Fachförderprogramm abgewickelt werden können, oder für innerhalb bestehender Fachförderprogramme nicht förderfähige Kosten.
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Jetzt Projekt prüfenPrivatpersonen, Unternehmen, Kommunen
Förderbetrag: bis 5.000 €. Förderquote: 50 %.
Bitte beachten Sie die jeweiligen Fristen.
Fördergeber ist Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
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