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Landesbürgschaften für den Wohnungsbau – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie durch die Übernahme von Bürgschaften bei der Finanzierung von Wohnungsbau- oder Modernisierungsvorhaben.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen.

Was wird gefördert?

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie durch die Übernahme von Bürgschaften bei der Finanzierung von Wohnungsbau- oder Modernisierungsvorhaben. Sie können eine Bürgschaft erhalten für Darlehen für den Neubau von Wohnraum oder den erstmaligen Erwerb von Wohnraum in den ersten 2 Jahren nach Fertigstellung, zur Modernisierung von Wohnraum, vor allem zur energetischen und/oder altersgerechten Modernisierung, für den Kauf von bestehendem Wohnraum zur Selbstnutzung, zur Anschlussfinanzierung von verbürgten Darlehen auch bei gleichzeitigem Gläubigerwechsel. Sie erhalten die Förderung als Ausfallbürgschaft für Darlehen über EUR 5.000.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 5.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Investorinnen oder Investoren für selbstgenutzte und vermietete Wohngebäude.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

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Häufige Fragen zu Landesbürgschaften für den Wohnungsbau

Wer kann Landesbürgschaften für den Wohnungsbau beantragen?

Privatpersonen

Wie hoch ist die Förderung bei Landesbürgschaften für den Wohnungsbau?

Förderbetrag: ab 5.000 €.

Wer ist Fördergeber von Landesbürgschaften für den Wohnungsbau?

Fördergeber ist Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 5.000 €
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
Niedersachsen