Landesbürgschaften für den Wohnungsbau – Förderung in Niedersachsen
Fördergeber: Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie durch die Übernahme von Bürgschaften bei der Finanzierung von Wohnungsbau- oder Modernisierungsvorhaben.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei ab 5.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Investorinnen oder Investoren für selbstgenutzte und vermietete Wohngebäude.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Landesbürgschaften für den Wohnungsbau
Wer kann Landesbürgschaften für den Wohnungsbau beantragen?
Privatpersonen
Wie hoch ist die Förderung bei Landesbürgschaften für den Wohnungsbau?
Förderbetrag: ab 5.000 €.
Wer ist Fördergeber von Landesbürgschaften für den Wohnungsbau?
Fördergeber ist Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 5.000 €
- Förderart
- Bürgschaft
- Förderregion
- Niedersachsen