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Antrag möglichBürgschaft

Landesbürgschaften für den Wohnungsbau – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie durch die Übernahme von Bürgschaften bei der Finanzierung von Wohnungsbau- oder Modernisierungsvorhaben.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen.

Was wird gefördert?

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie durch die Übernahme von Bürgschaften bei der Finanzierung von Wohnungsbau- oder Modernisierungsvorhaben. Sie können eine Bürgschaft erhalten für Darlehen für den Neubau von Wohnraum oder den erstmaligen Erwerb von Wohnraum in den ersten 2 Jahren nach Fertigstellung, zur Modernisierung von Wohnraum, vor allem zur energetischen und/oder altersgerechten Modernisierung, für den Kauf von bestehendem Wohnraum zur Selbstnutzung, zur Anschlussfinanzierung von verbürgten Darlehen auch bei gleichzeitigem Gläubigerwechsel. Sie erhalten die Förderung als Ausfallbürgschaft für Darlehen über EUR 5.000.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 5.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Investorinnen oder Investoren für selbstgenutzte und vermietete Wohngebäude.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Wohnfläche muss angemessen sein, das bedeutet, dass sie die Vorgaben der Wohnraumförderbestimmungen des Landes im Jahr des Bürgschaftsantrags um nicht mehr als 20 Prozent überschreiten darf.

Ihre Eigenleistungen müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den Gesamtkosten stehen.

Die Darlehen müssen außerhalb der Beleihungsgrenze für erststellige Darlehen dinglich gesichert sein.

Sie erhalten keine Förderung für Wohnraum, der in der Ausstattung oder der Höhe der Kosten besonders aufwendig ist, Notunterkünfte jeder Art, Wohnraum, der nicht zur dauernden Führung eines Haushalts geeignet und bestimmt ist, und Wochenendhäuser und Ferienwohnungen.

Außerdem können Sie keine Bürgschaft erhalten für Darlehen aus Mitteln öffentlicher Haushalte, Darlehen an die öffentliche Hand, Arbeitgeberdarlehen und Vor- und Zwischenfinanzierungsdarlehen (Darlehen für die Bauphase).

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Häufige Fragen zu Landesbürgschaften für den Wohnungsbau

Wer kann Landesbürgschaften für den Wohnungsbau beantragen?

Privatpersonen

Wie hoch ist die Förderung bei Landesbürgschaften für den Wohnungsbau?

Förderbetrag: ab 5.000 €.

Wer ist Fördergeber von Landesbürgschaften für den Wohnungsbau?

Fördergeber ist Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Niedersachsen
  • → Alle Fördermittel im Überblick
  • → Übernahme und Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben
  • → Förderung der Zukunftsfähigkeit niedersächsischer Regionen
  • → Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS)

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 5.000 €
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
Niedersachsen

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