Landesbürgschaften für den Wohnungsbau – Förderung in Niedersachsen
Fördergeber: Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie durch die Übernahme von Bürgschaften bei der Finanzierung von Wohnungsbau- oder Modernisierungsvorhaben.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei ab 5.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Investorinnen oder Investoren für selbstgenutzte und vermietete Wohngebäude.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Wohnfläche muss angemessen sein, das bedeutet, dass sie die Vorgaben der Wohnraumförderbestimmungen des Landes im Jahr des Bürgschaftsantrags um nicht mehr als 20 Prozent überschreiten darf.
Ihre Eigenleistungen müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den Gesamtkosten stehen.
Die Darlehen müssen außerhalb der Beleihungsgrenze für erststellige Darlehen dinglich gesichert sein.
Sie erhalten keine Förderung für Wohnraum, der in der Ausstattung oder der Höhe der Kosten besonders aufwendig ist, Notunterkünfte jeder Art, Wohnraum, der nicht zur dauernden Führung eines Haushalts geeignet und bestimmt ist, und Wochenendhäuser und Ferienwohnungen.
Außerdem können Sie keine Bürgschaft erhalten für Darlehen aus Mitteln öffentlicher Haushalte, Darlehen an die öffentliche Hand, Arbeitgeberdarlehen und Vor- und Zwischenfinanzierungsdarlehen (Darlehen für die Bauphase).
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Landesbürgschaften für den Wohnungsbau
Wer kann Landesbürgschaften für den Wohnungsbau beantragen?
Privatpersonen
Wie hoch ist die Förderung bei Landesbürgschaften für den Wohnungsbau?
Förderbetrag: ab 5.000 €.
Wer ist Fördergeber von Landesbürgschaften für den Wohnungsbau?
Fördergeber ist Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
- → Fördermittel Niedersachsen
- → Alle Fördermittel im Überblick
- → RIKA - Besondere Projekte
- → Förderfonds der Metropolregion Hamburg
- → Förderung von berufsbezogenen Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen für Erwerbstätige in der Primärproduktion der Land- oder Forstwirtschaft, im Gartenbau und weiterer Personen im ländlichen Raum (RL-BMQ-NI)
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 5.000 €
- Förderart
- Bürgschaft
- Förderregion
- Niedersachsen