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Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Landesregierung Brandenburg

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 25 Tagen

Der Landesaktionsplan bündelt Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder in Brandenburg.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Frauen und Kinder, die von Gewalt betroffen sind.

Was wird gefördert?

Die Landesregierung Brandenburg legt seit 2001 den Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder auf. Im Landesaktionsplan sind alle Maßnahmen der Landesregierung gebündelt. Die Handlungsfelder sind unter anderem: Sensibilisierung für Häusliche Gewalt bereits im Kindes- und Jugendalter, Prävention stärken, Zuflucht- und Beratungsangebote erhalten, Maßnahmen zum Schutz der Opfer von Gewalt stärken und Strukturen gegen Frauenhandel und Zwangsprostitution stärken. Im Januar 2024 hat das Kabinett den neuen Landesaktionsplan als Strategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Land Brandenburg beschlossen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landesregierung Brandenburg.

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Häufige Fragen zu Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder

Wer kann Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder beantragen?

Frauen und Kinder, die von Gewalt betroffen sind

Wer ist Fördergeber von Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder?

Fördergeber ist Landesregierung Brandenburg. Quelle: msgiv_brandenburg.

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Förderart
Sonstiges
Förderregion
Brandenburg