Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Landesregierung Brandenburg
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 25 Tagen
Der Landesaktionsplan bündelt Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder in Brandenburg.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Frauen und Kinder, die von Gewalt betroffen sind.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Landesregierung Brandenburg.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder
Wer kann Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder beantragen?
Frauen und Kinder, die von Gewalt betroffen sind
Wer ist Fördergeber von Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder?
Fördergeber ist Landesregierung Brandenburg. Quelle: msgiv_brandenburg.
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