Landarztprämienrichtlinie (LAPR) – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 106 Tagen
Wenn Sie sich als Ärztin, Arzt, Psychotherapeutin oder Psychotherapeut in einer bayerischen Region niederlassen, die medizinisch schlechter versorgt ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Prämie erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 60.000 €.
Frist und Status
Antrag innerhalb von 6 Monaten ab Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind zugelassene Vertragsärztinnen und -ärzte und Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten sowie nach Maßgabe des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB V) zulässige Rechtsträger von MVZ.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die bayerische Gemeinde, in der Sie Ihre Praxis, Ihr MVZ oder Ihre Filiale gründen, muss im Landarztprämiengebiet liegen und darf eine bestimmte Einwohnerzahl nicht überschreiten: 20.000 bei Fach- und Hausärztinnen/-ärzten und Psychotherapeutinnen/-therapeuten, 40.000 bei Kinder- und Jugendpsychiaterinnen/-psychiatern.
Landarztprämiengebiet ist normalerweise jeder Planungsbereich in Bayern, solange der Landesausschuss keine Zulassungsbeschränkungen für ihn angeordnet hat.
Die zulassungsrechtliche Entscheidung über Ihre vertragsärztliche Tätigkeit oder die Gründung Ihres MVZ muss erfolgt sein.
Sie verpflichten sich, Ihre ärztliche Tätigkeit mindestens 5 Jahre am geförderten Praxissitz im Landarztprämiengebiet auszuüben.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Landarztprämienrichtlinie (LAPR)"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Landarztprämienrichtlinie (LAPR) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Landarztprämienrichtlinie (LAPR)
Wer kann Landarztprämienrichtlinie (LAPR) beantragen?
Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
Wie hoch ist die Förderung bei Landarztprämienrichtlinie (LAPR)?
Förderbetrag: 5.000 € – 60.000 €.
Bis wann kann man Landarztprämienrichtlinie (LAPR) beantragen?
Antrag innerhalb von 6 Monaten ab Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit
Wer ist Fördergeber von Landarztprämienrichtlinie (LAPR)?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 5.000 € – 60.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bayern