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Landarztprämienrichtlinie (LAPR) – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Ärztinnen und Ärzte, die sich in medizinisch schlechter versorgten Regionen Bayerns niederlassen, können eine finanzielle Prämie erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Ärztin, Arzt, Psychotherapeutin oder Psychotherapeut mit einer Prämie, wenn Sie in medizinisch schlechter versorgten Regionen vertragsärztlich tätig werden. Sie bekommen die Prämie, wenn Sie sich als Hausärztin oder Hausarzt, Frauenärztin oder Frauenarzt, Kinderärztin oder Kinderarzt, Augenärztin oder Augenarzt, Chirurgin oder Chirurg, Orthopädin oder Orthopäde, Hautärztin oder Hautarzt, HNO-Ärztin oder HNO-Arzt, Nervenärztin oder Nervenarzt, Urologin oder Urologe, Psychotherapeutin oder Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendpsychiaterin oder Kinder- und Jugendpsychiater niederlassen, Sie mit Kolleginnen und Kollegen der genannten Arztgruppen ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) gründen oder Sie eine Filialpraxis gründen. Die Höhe der Prämie beträgt: als Ärztin/Arzt: für eine Niederlassung oder Gründung eines MVZ (ohne Fachrichtung Psychotherapie) bis zu EUR 60.000, für eine Filialpraxis bis zu EUR 15.000, als Psychotherapeutin/Psychotherapeut: für eine Niederlassung oder Gründung eines MVZ mit der Fachrichtung der Psychotherapie bis zu EUR 20.000, für eine Filialpraxis EUR 5.000.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 60.000 €.

Frist und Status

Antrag innerhalb von 6 Monaten ab Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind zugelassene Vertragsärztinnen und -ärzte sowie Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten.

Die bayerische Gemeinde, in der die Praxis gegründet wird, muss im Landarztprämiengebiet liegen und eine bestimmte Einwohnerzahl nicht überschreiten.

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Häufige Fragen zu Landarztprämienrichtlinie (LAPR)

Wer kann Landarztprämienrichtlinie (LAPR) beantragen?

Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Wie hoch ist die Förderung bei Landarztprämienrichtlinie (LAPR)?

Förderbetrag: 5.000 € – 60.000 €.

Bis wann kann man Landarztprämienrichtlinie (LAPR) beantragen?

Antrag innerhalb von 6 Monaten ab Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit

Wer ist Fördergeber von Landarztprämienrichtlinie (LAPR)?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
5.000 € – 60.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern