Landarztprämienrichtlinie (LAPR) – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Ärztinnen und Ärzte, die sich in medizinisch schlechter versorgten Regionen Bayerns niederlassen, können eine finanzielle Prämie erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 60.000 €.
Frist und Status
Antrag innerhalb von 6 Monaten ab Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind zugelassene Vertragsärztinnen und -ärzte sowie Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten.
Die bayerische Gemeinde, in der die Praxis gegründet wird, muss im Landarztprämiengebiet liegen und eine bestimmte Einwohnerzahl nicht überschreiten.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Landarztprämienrichtlinie (LAPR) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Landarztprämienrichtlinie (LAPR)
Wer kann Landarztprämienrichtlinie (LAPR) beantragen?
Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
Wie hoch ist die Förderung bei Landarztprämienrichtlinie (LAPR)?
Förderbetrag: 5.000 € – 60.000 €.
Bis wann kann man Landarztprämienrichtlinie (LAPR) beantragen?
Antrag innerhalb von 6 Monaten ab Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit
Wer ist Fördergeber von Landarztprämienrichtlinie (LAPR)?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 5.000 € – 60.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bayern