Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 22 Tagen
Wenn Sie sich als Ärztin, Arzt, Psychotherapeutin oder Psychotherapeut in einer bayerischen Region niederlassen, die medizinisch schlechter versorgt ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Prämie erhalten.
Antragsberechtigt sind: Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.
Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 60.000 €.
Antrag innerhalb von 6 Monaten ab Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind zugelassene Vertragsärztinnen und -ärzte und Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten sowie nach Maßgabe des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB V) zulässige Rechtsträger von MVZ.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die bayerische Gemeinde, in der Sie Ihre Praxis, Ihr MVZ oder Ihre Filiale gründen, muss im Landarztprämiengebiet liegen und darf eine bestimmte Einwohnerzahl nicht überschreiten: 20.000 bei Fach- und Hausärztinnen/-ärzten und Psychotherapeutinnen/-therapeuten, 40.000 bei Kinder- und Jugendpsychiaterinnen/-psychiatern.
Landarztprämiengebiet ist normalerweise jeder Planungsbereich in Bayern, solange der Landesausschuss keine Zulassungsbeschränkungen für ihn angeordnet hat.
Die zulassungsrechtliche Entscheidung über Ihre vertragsärztliche Tätigkeit oder die Gründung Ihres MVZ muss erfolgt sein.
Sie verpflichten sich, Ihre ärztliche Tätigkeit mindestens 5 Jahre am geförderten Praxissitz im Landarztprämiengebiet auszuüben.
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Jetzt Projekt prüfenÄrztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
Förderbetrag: 5.000 € – 60.000 €.
Antrag innerhalb von 6 Monaten ab Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention. Quelle: foerderdatenbank.de.
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