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Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Charge@BW) – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Land Baden-Württemberg

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Förderung für die Anschaffung und Installation von öffentlich zugänglichen Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Baden-Württemberg.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Einzelunternehmen, Freiberufler, Gesellschaften, eingetragene Vereine, Genossenschaften, öffentliche Einrichtungen.

Was wird gefördert?

Sie möchten neue öffentlich zugängliche Ladestationen inklusive Netzanschluss in Baden-Württemberg anschaffen und installieren. Die Versorgung der Ladesäulen erfolgt aus erneuerbaren Energien oder aus vor Ort eigenerzeugtem regenerativem Strom. Sie erhalten pro Ladepunkt einen Zuschuss in Höhe von bis zu 2.500 Euro. Hinweis: Die Hälfte (50 Prozent) der geförderten Ladepunkte darf durchgängig exklusiv für das Laden von E-Taxis und E-Carsharing-Fahrzeuge reserviert werden. Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung mit einem Fördersatz von 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 2.500 € je öffentlich zugänglichem Ladepunkt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.500 € – 2.500 €.

Frist und Status

Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Baden-Württemberg.

Voraussetzungen

Antragsteller müssen Einzelunternehmen, Freiberufler, Gesellschaften, eingetragene Vereine, Genossenschaften oder öffentliche Einrichtungen sein und den Bau und Betrieb von Ladeinfrastruktur gewährleisten.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Nachweis über den Einsatz von erneuerbaren Energien

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Charge@BW)

Wer kann Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Charge@BW) beantragen?

Einzelunternehmen, Freiberufler, Gesellschaften, eingetragene Vereine, Genossenschaften, öffentliche Einrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Charge@BW)?

Förderbetrag: 5.500 € – 2.500 €. Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Charge@BW) beantragen?

Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

Wer ist Fördergeber von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Charge@BW)?

Fördergeber ist Land Baden-Württemberg. Quelle: lbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
5.500 € – 2.500 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg