Fördergeber: Land Baden-Württemberg
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 37 Tagen
Förderung für die Anschaffung und Installation von öffentlich zugänglichen Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Baden-Württemberg.
Antragsberechtigt sind: Einzelunternehmen, Freiberufler, Gesellschaften, eingetragene Vereine, Genossenschaften, öffentliche Einrichtungen.
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.500 € – 2.500 €.
Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
Fördergeber und Antragstelle: Land Baden-Württemberg.
Antragsteller müssen Einzelunternehmen, Freiberufler, Gesellschaften, eingetragene Vereine, Genossenschaften oder öffentliche Einrichtungen sein und den Bau und Betrieb von Ladeinfrastruktur gewährleisten.
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Jetzt Projekt prüfenEinzelunternehmen, Freiberufler, Gesellschaften, eingetragene Vereine, Genossenschaften, öffentliche Einrichtungen
Förderbetrag: 5.500 € – 2.500 €. Förderquote: 40 %.
Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
Fördergeber ist Land Baden-Württemberg. Quelle: lbank.
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