Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Charge@BW) – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Land Baden-Württemberg
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Förderung für die Anschaffung und Installation von öffentlich zugänglichen Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Baden-Württemberg.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Einzelunternehmen, Freiberufler, Gesellschaften, eingetragene Vereine, Genossenschaften, öffentliche Einrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.500 € – 2.500 €.
Frist und Status
Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Baden-Württemberg.
Voraussetzungen
Antragsteller müssen Einzelunternehmen, Freiberufler, Gesellschaften, eingetragene Vereine, Genossenschaften oder öffentliche Einrichtungen sein und den Bau und Betrieb von Ladeinfrastruktur gewährleisten.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Nachweis über den Einsatz von erneuerbaren Energien
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Charge@BW)
Wer kann Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Charge@BW) beantragen?
Einzelunternehmen, Freiberufler, Gesellschaften, eingetragene Vereine, Genossenschaften, öffentliche Einrichtungen
Wie hoch ist die Förderung bei Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Charge@BW)?
Förderbetrag: 5.500 € – 2.500 €. Förderquote: 40 %.
Bis wann kann man Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Charge@BW) beantragen?
Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
Wer ist Fördergeber von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Charge@BW)?
Fördergeber ist Land Baden-Württemberg. Quelle: lbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 5.500 € – 2.500 €
- Förderquote
- 40 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg