Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Charge@BW) – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: L-Bank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Gefördert wird die Anschaffung und Installation von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in Baden-Württemberg.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Einzelunternehmen, Freiberufler, Gesellschaften, eingetragene Vereine, Genossenschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.500 € – 2.500 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.
Voraussetzungen
Antragsteller müssen verschiedene Unternehmensformen oder Organisationen sein, die die Installation und den Betrieb der Ladeinfrastruktur gewährleisten können.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Nachweise über die Installation
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Charge@BW)
Wer kann Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Charge@BW) beantragen?
Einzelunternehmen, Freiberufler, Gesellschaften, eingetragene Vereine, Genossenschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts
Wie hoch ist die Förderung bei Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Charge@BW)?
Förderbetrag: 5.500 € – 2.500 €. Förderquote: 40 %.
Wer ist Fördergeber von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Charge@BW)?
Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 5.500 € – 2.500 €
- Förderquote
- 40 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg