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Kunst und Kultur für alle – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Aktion Mensch

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Aktion Mensch unterstützt partizipative Vorhaben in Kunst und Kultur, die Menschen mit und ohne Behinderung einbeziehen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Vereine.

Was wird gefördert?

Inklusion heißt auch, das eigene Lebensumfeld und Freizeitaktivitäten selbstbestimmt gestalten zu können. Aktion Mensch unterstützt partizipative Vorhaben wie Tanzprojekte, Konzerte, Malerei oder Fotografie, in denen Menschen mit und ohne Behinderung sich kreativ mit eigenen Ideen und Wünschen einbringen können. Dazu gehören Vorhaben in folgenden Bereichen: Theater und Tanz (Theateraufführungen, Tanzprojekte etc.), Film und Audio (Hörspiele, Filmprojekte etc.), Musik (Konzerte, Chorprojekte, Instrumente lernen etc.), Kunst (Fotografie, Malerei, Graffiti etc.), Handwerk (Nähen, Stricken, Basteln, Schreinern, Töpfern etc.). Für die inhaltliche und barrierefreie Ausgestaltung gibt es bis zu 10.000 Euro Zuschuss pro Vorhaben bereit.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung fortlaufend möglich

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Aktion Mensch.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „aktion_mensch_kunst_kultur". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Kunst und Kultur für alle

Wer kann Kunst und Kultur für alle beantragen?

Vereine

Wie hoch ist die Förderung bei Kunst und Kultur für alle?

Förderbetrag: bis 10.000 €.

Bis wann kann man Kunst und Kultur für alle beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Kunst und Kultur für alle?

Fördergeber ist Aktion Mensch. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist Kunst und Kultur für alle mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Kunst und Kultur für alle zur Gruppe „aktion_mensch_kunst_kultur". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 10.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit