Kunst und Kultur für alle – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Aktion Mensch
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen
Aktion Mensch unterstützt partizipative Vorhaben in Kunst und Kultur, die Menschen mit und ohne Behinderung einbeziehen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Vereine.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung fortlaufend möglich
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Aktion Mensch.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „aktion_mensch_kunst_kultur". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Kunst und Kultur für alle zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Kunst und Kultur für alle
Wer kann Kunst und Kultur für alle beantragen?
Vereine
Wie hoch ist die Förderung bei Kunst und Kultur für alle?
Förderbetrag: bis 10.000 €.
Bis wann kann man Kunst und Kultur für alle beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Kunst und Kultur für alle?
Fördergeber ist Aktion Mensch. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Ist Kunst und Kultur für alle mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Kunst und Kultur für alle zur Gruppe „aktion_mensch_kunst_kultur". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 10.000 €
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit