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Kunst im Stadtraum und Kunst am Bau – Förderung in Berlin

Fördergeber: Land Berlin

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen

Das Programm fördert kontextbezogene künstlerische Gestaltungen an stadträumlich bedeutsamen Orten sowie zeitgenössische Formen künstlerischer Gestaltung im Rahmen von Infrastrukturmaßnahmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildende Künstlerinnen, Künstler, freie Gestalterinnen und Gestalter.

Was wird gefördert?

Mit dem Programm Kunst im Stadtraum werden kontextbezogene künstlerische Gestaltungen zu gesellschaftlichen Themen an stadträumlich bedeutsamen Orten aus Haushaltsmitteln gefördert. Die Anweisung Bau des Landes Berlin verpflichtet die öffentliche Hand als Bauherren, im Rahmen von Infrastrukturmaßnahmen zeitgenössische Formen künstlerischer Gestaltung zu berücksichtigen. Die Finanzierung von Kunst am Bau erfolgt aus Mitteln für öffentliche Neubauten des Hoch-, Tief- und Landschaftsbaus. Die realisierten Kunstwerke sind Ergebnis von Wettbewerbsverfahren, die auf Grundlage der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) durchgeführt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Berlin.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Kunst im Stadtraum und Kunst am Bau

Wer kann Kunst im Stadtraum und Kunst am Bau beantragen?

Bildende Künstlerinnen, Künstler, freie Gestalterinnen und Gestalter

Wer ist Fördergeber von Kunst im Stadtraum und Kunst am Bau?

Fördergeber ist Land Berlin. Quelle: senkult_berlin.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Berlin