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Künstlerische und kunstpädagogische Vermittlungsarbeit – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Stiftung Erlebnis Kunst

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Die Stiftung Erlebnis Kunst unterstützt künstlerische und kunstpädagogische Vermittlungsarbeit im Bereich Bildende Kunst, Theater, Musik und Neue Medien.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Einzelpersonen, Initiativen, Vereine.

Was wird gefördert?

Die Stiftung Erlebnis Kunst unterstützt künstlerische und kunstpädagogische Vermittlungsarbeit im Bereich Bildende Kunst, Theater, Musik und Neue Medien. Die unterstützten Projekte sollen die Kunstwerke, das Wissen um diese und Möglichkeiten eigener Erfahrungen im künstlerischen Handeln und Interpretieren erlebnisintensiv und nachhaltig in Zusammenhang bringen, zum Beispiel in intermedialen Verbindungen oder mittels besonderer pädagogischer Vermittlungskonzepte. Gefördert werden insbesondere Projekte, die ein kreatives, innovatives, originäres und reflektiertes Konzept im Umgang mit Kunst und interpretierender Erfahrung erkennen lassen. Die Jury der Stiftung Erlebnis Kunst legt bei der Vergabe der Unterstützung besonderen Wert auf folgende Kriterien: - Neben Kunstvermittler:innen sollten Künstler:innen in die Projekte einbezogen werden und schon vorhandene oder entstehende Kunstwerke deren Hauptgegenstand sein. - Relevant sind die Qualität und Originalität der Kunstwerke oder künstlerischen Konzepte, mit denen das Erlebnis Kunst vermittelt wird. Ausschlaggebend für die Bewilligung von beantragten Mitteln ist nicht primär der sozialpädagogische Anspruch eines Projektes. - Die Stiftung unterstützt vor allem Projekte, die thematisch originell, innovativ und von bedeutendem Interesse für die Gegenwart sind. Zielgruppen der Kunstvermittlung können Kinder und Jugendliche sein, Erwachsene und Senioren, Familien und Randgruppen (Inklusion). Die Projekte können von einem sozial integrativen Bestreben getragen sein, das heißt Menschen aus sozial schwachen und bildungsfernen Schichten einbeziehen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

1. April oder vor dem 1. Oktober

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Stiftung Erlebnis Kunst.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „stiftung_erlebnis_kunst". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Gefördert werden können Projekte von Organisationen und Gruppen, öffentliche und privat organisierte Einrichtungen, die gemeinnützig und ohne Gewinn arbeiten, und bei denen Kunstvermittlung als künstlerische und kunstpädagogische Arbeit im Zentrum des gemeinnützigen Engagements stehen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Künstlerische und kunstpädagogische Vermittlungsarbeit

Wer kann Künstlerische und kunstpädagogische Vermittlungsarbeit beantragen?

Einzelpersonen, Initiativen, Vereine

Bis wann kann man Künstlerische und kunstpädagogische Vermittlungsarbeit beantragen?

1. April oder vor dem 1. Oktober

Wer ist Fördergeber von Künstlerische und kunstpädagogische Vermittlungsarbeit?

Fördergeber ist Stiftung Erlebnis Kunst. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist Künstlerische und kunstpädagogische Vermittlungsarbeit mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Künstlerische und kunstpädagogische Vermittlungsarbeit zur Gruppe „stiftung_erlebnis_kunst". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit