Stiftung Erlebnis Kunst – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Stiftung Erlebnis Kunst
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Die Stiftung Erlebnis Kunst unterstützt künstlerische und kunstpädagogische Vermittlungsarbeit im Bereich Bildende Kunst, Theater, Musik und Neue Medien.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Einzelpersonen, Initiativen, Vereine, Familien, Randgruppen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Ausschreibungsfrist im 2. Quartal und 4. Quartal, vor dem 1. April oder vor dem 1. Oktober
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Stiftung Erlebnis Kunst.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „stiftung_erlebnis_kunst“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Gefördert werden können Projekte von Organisationen und Gruppen, öffentliche und privat organisierte Einrichtungen, die gemeinnützig und ohne Gewinn arbeiten.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Stiftung Erlebnis Kunst"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Stiftung Erlebnis Kunst zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Stiftung Erlebnis Kunst
Wer kann Stiftung Erlebnis Kunst beantragen?
Einzelpersonen, Initiativen, Vereine, Familien, Randgruppen
Bis wann kann man Stiftung Erlebnis Kunst beantragen?
Ausschreibungsfrist im 2. Quartal und 4. Quartal, vor dem 1. April oder vor dem 1. Oktober
Wer ist Fördergeber von Stiftung Erlebnis Kunst?
Fördergeber ist Stiftung Erlebnis Kunst. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Ist Stiftung Erlebnis Kunst mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Stiftung Erlebnis Kunst zur Gruppe „stiftung_erlebnis_kunst". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit