Fördergeber: Stiftung Erlebnis Kunst
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Die Stiftung Erlebnis Kunst unterstützt künstlerische und kunstpädagogische Vermittlungsarbeit im Bereich Bildende Kunst, Theater, Musik und Neue Medien.
Antragsberechtigt sind: Einzelpersonen, Initiativen, Vereine, Familien, Randgruppen.
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Ausschreibungsfrist im 2. Quartal und 4. Quartal, vor dem 1. April oder vor dem 1. Oktober
Fördergeber und Antragstelle: Stiftung Erlebnis Kunst.
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „stiftung_erlebnis_kunst“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Gefördert werden können Projekte von Organisationen und Gruppen, öffentliche und privat organisierte Einrichtungen, die gemeinnützig und ohne Gewinn arbeiten.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Stiftung Erlebnis Kunst zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenEinzelpersonen, Initiativen, Vereine, Familien, Randgruppen
Ausschreibungsfrist im 2. Quartal und 4. Quartal, vor dem 1. April oder vor dem 1. Oktober
Fördergeber ist Stiftung Erlebnis Kunst. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Stiftung Erlebnis Kunst zur Gruppe „stiftung_erlebnis_kunst". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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