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Stiftung Erlebnis Kunst – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Stiftung Erlebnis Kunst

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Die Stiftung Erlebnis Kunst unterstützt künstlerische und kunstpädagogische Vermittlungsarbeit im Bereich Bildende Kunst, Theater, Musik und Neue Medien.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Einzelpersonen, Initiativen, Vereine, Familien, Randgruppen.

Was wird gefördert?

Die Stiftung Erlebnis Kunst unterstützt künstlerische und kunstpädagogische Vermittlungsarbeit im Bereich Bildende Kunst, Theater, Musik und Neue Medien. Die unterstützten Projekte sollen die Kunstwerke, das Wissen um diese und Möglichkeiten eigener Erfahrungen im künstlerischen Handeln und Interpretieren erlebnisintensiv und nachhaltig in Zusammenhang bringen, zum Beispiel in intermedialen Verbindungen oder mittels besonderer pädagogischer Vermittlungskonzepte. Gefördert werden insbesondere Projekte, die ein kreatives, innovatives, originäres und reflektiertes Konzept im Umgang mit Kunst und interpretierender Erfahrung erkennen lassen. Die Jury der Stiftung Erlebnis Kunst legt bei der Vergabe der Unterstützung besonderen Wert auf folgende Kriterien: Neben Kunstvermittler:innen sollten Künstler:innen in die Projekte einbezogen werden und schon vorhandene oder entstehende Kunstwerke deren Hauptgegenstand sein. Relevant sind die Qualität und Originalität der Kunstwerke oder künstlerischen Konzepte, mit denen das Erlebnis Kunst vermittelt wird. Ausschlaggebend für die Bewilligung von beantragten Mitteln ist nicht primär der sozialpädagogische Anspruch eines Projektes. Die Stiftung unterstützt vor allem Projekte, die thematisch originell, innovativ und von bedeutendem Interesse für die Gegenwart sind.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Ausschreibungsfrist im 2. Quartal und 4. Quartal, vor dem 1. April oder vor dem 1. Oktober

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Stiftung Erlebnis Kunst.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „stiftung_erlebnis_kunst“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Gefördert werden können Projekte von Organisationen und Gruppen, öffentliche und privat organisierte Einrichtungen, die gemeinnützig und ohne Gewinn arbeiten.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Stiftung Erlebnis Kunst"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Stiftung Erlebnis Kunst zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Stiftung Erlebnis Kunst

Wer kann Stiftung Erlebnis Kunst beantragen?

Einzelpersonen, Initiativen, Vereine, Familien, Randgruppen

Bis wann kann man Stiftung Erlebnis Kunst beantragen?

Ausschreibungsfrist im 2. Quartal und 4. Quartal, vor dem 1. April oder vor dem 1. Oktober

Wer ist Fördergeber von Stiftung Erlebnis Kunst?

Fördergeber ist Stiftung Erlebnis Kunst. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist Stiftung Erlebnis Kunst mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Stiftung Erlebnis Kunst zur Gruppe „stiftung_erlebnis_kunst". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit