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Künstlerinnenförderung – Förderung in Berlin

Fördergeber: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 103 Tagen

Förderprogramm zur Unterstützung von Künstlerinnen in Berlin.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Künstlerinnen.

Was wird gefördert?

Das Künstlerinnenprogramm der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt fördert Projekte und Vorhaben von Künstlerinnen in verschiedenen Bereichen der Kunst. Ziel ist es, die Sichtbarkeit und Teilhabe von Künstlerinnen zu erhöhen und ihre künstlerische Arbeit zu unterstützen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Künstlerinnenförderung"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Künstlerinnenförderung zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Künstlerinnenförderung

Wer kann Künstlerinnenförderung beantragen?

Künstlerinnen

Wer ist Fördergeber von Künstlerinnenförderung?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: senkult_berlin.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Berlin