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Kredit für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: BAB

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Förderung für Wohnungseigentümergemeinschaften zur Verbesserung der Energieeffizienz und Wohnqualität.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Wohnungseigentümergemeinschaften.

Was wird gefördert?

Mit dem Programm Kredit für Wohnungseigentümergemeinschaften fördern wir mit der Durchleitung von KFW-Mitteln Maßnahmen, die nachhaltig Energiekosten senken und unser Klima schonen. Gefördert werden unter anderem der Einbau von Heizsystemen mit erneuerbaren Energien, die Optimierung des Heizungssystems, die Erneuerung von Fenstern und Außentüren sowie die Dämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken. Zudem können auch Maßnahmen zur Verbesserung des Einbruchschutzes und zur Barrierefreiheit gefördert werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: BAB.

Voraussetzungen

Bestandskräftiger Beschluss der WEG über die Maßnahme und die Finanzierung, mindestens 10 % Eigenmittel.

Erforderliche Unterlagen

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Häufige Fragen zu Kredit für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

Wer kann Kredit für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) beantragen?

Wohnungseigentümergemeinschaften

Wie hoch ist die Förderung bei Kredit für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)?

Förderquote: 90 %.

Wer ist Fördergeber von Kredit für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)?

Fördergeber ist BAB. Quelle: bab.

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Auf einen Blick

Förderquote
90 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit