VeröffentlichtDarlehen
Kredit für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: BAB
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Förderung für Wohnungseigentümergemeinschaften zur Verbesserung der Energieeffizienz und Wohnqualität.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Wohnungseigentümergemeinschaften.
Was wird gefördert?
Mit dem Programm Kredit für Wohnungseigentümergemeinschaften fördern wir mit der Durchleitung von KFW-Mitteln Maßnahmen, die nachhaltig Energiekosten senken und unser Klima schonen. Gefördert werden unter anderem der Einbau von Heizsystemen mit erneuerbaren Energien, die Optimierung des Heizungssystems, die Erneuerung von Fenstern und Außentüren sowie die Dämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken. Zudem können auch Maßnahmen zur Verbesserung des Einbruchschutzes und zur Barrierefreiheit gefördert werden.
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: BAB.
Voraussetzungen
Bestandskräftiger Beschluss der WEG über die Maßnahme und die Finanzierung, mindestens 10 % Eigenmittel.
Erforderliche Unterlagen
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Kredit für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Kredit für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Wer kann Kredit für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) beantragen?
Wohnungseigentümergemeinschaften
Wie hoch ist die Förderung bei Kredit für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)?
Förderquote: 90 %.
Wer ist Fördergeber von Kredit für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)?
Fördergeber ist BAB. Quelle: bab.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit