Fördergeber: WIBank
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Förderung der im Krankenhausplan des Landes Hessen aufgenommenen Krankenhäuser zur Sicherstellung einer patienten- und bedarfsgerechten stationären Versorgung.
Antragsberechtigt sind: Träger von hessischen Krankenhäusern.
Der Förderbetrag liegt bei ab 10.000.000 €.
Antragstellung ab dem Förderjahr 2025
Fördergeber und Antragstelle: WIBank.
Es muss sich um ein hessisches Krankenhaus handeln, das der allgemeinen stationären Versorgung dient und in den Krankenhausplan des Landes Hessen aufgenommen wurde.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenTräger von hessischen Krankenhäusern
Förderbetrag: ab 10.000.000 €.
Antragstellung ab dem Förderjahr 2025
Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.
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