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Krankenhausförderung – Förderung in Hessen

Fördergeber: WIBank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Förderung der im Krankenhausplan des Landes Hessen aufgenommenen Krankenhäuser zur Sicherstellung einer patienten- und bedarfsgerechten stationären Versorgung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Träger von hessischen Krankenhäusern.

Was wird gefördert?

Die Förderung der Krankenhäuser in Hessen zielt darauf ab, eine qualitativ leistungsfähige und eigenverantwortlich wirtschaftende stationäre Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Die Förderung erfolgt durch nicht rückzahlbare Zuschüsse für Investitionskosten, Errichtung, Erwerb oder Miete von Anlagegütern sowie für das Ausscheiden aus dem Krankenhausplan. Anträge sind bei der WIBank zu stellen.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 10.000.000 €.

Frist und Status

Antragstellung ab dem Förderjahr 2025

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: WIBank.

Voraussetzungen

Es muss sich um ein hessisches Krankenhaus handeln, das der allgemeinen stationären Versorgung dient und in den Krankenhausplan des Landes Hessen aufgenommen wurde.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag,Wirtschaftsprüfer Testate

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Häufige Fragen zu Krankenhausförderung

Wer kann Krankenhausförderung beantragen?

Träger von hessischen Krankenhäusern

Wie hoch ist die Förderung bei Krankenhausförderung?

Förderbetrag: ab 10.000.000 €.

Bis wann kann man Krankenhausförderung beantragen?

Antragstellung ab dem Förderjahr 2025

Wer ist Fördergeber von Krankenhausförderung?

Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 10.000.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hessen