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Krankenhausbau: Krankenhaus-Infrastruktur verbessern – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: L-Bank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Zuschüsse für den Bau, die Erweiterung oder den Umbau von Krankenhäusern in Baden-Württemberg.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: kommunale und freie Träger von Krankenhäusern.

Was wird gefördert?

Sie möchten ein Krankenhaus neu bauen, erweitern oder umbauen. Sie möchten Anlagegüter in Krankenhäusern wiederbeschaffen oder ergänzen. Sie erhalten einen Zuschuss von bis zu 100 % zu den Projektkosten als Festbetrag. Es gilt das Landeskrankenhausgesetz in seiner aktuell gültigen Fassung. Baden-Württemberg vergibt Zuschüsse für den Bau von Krankenhäusern an kommunale und freie Träger.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %.

Frist und Status

Antragsfrist: keine (möglichst früh)

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.

Voraussetzungen

Das Krankenhaus muss im Krankenhausplan aufgenommen sein und zu einer der folgenden Trägerkategorien gehören: öffentliche Träger, freigemeinnützige Institutionen, private Träger.

Erforderliche Unterlagen

  • Förderantrag,Nachweis über die Aufnahme in das Jahreskrankenhausbauprogramm

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Häufige Fragen zu Krankenhausbau: Krankenhaus-Infrastruktur verbessern

Wer kann Krankenhausbau: Krankenhaus-Infrastruktur verbessern beantragen?

kommunale und freie Träger von Krankenhäusern

Wie hoch ist die Förderung bei Krankenhausbau: Krankenhaus-Infrastruktur verbessern?

Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Krankenhausbau: Krankenhaus-Infrastruktur verbessern beantragen?

Antragsfrist: keine (möglichst früh)

Wer ist Fördergeber von Krankenhausbau: Krankenhaus-Infrastruktur verbessern?

Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg