Krankenhausförderung – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Zuschüsse für den Bau, die Erweiterung und den Umbau von Krankenhäusern in Baden-Württemberg.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: kommunale und freie Träger von Krankenhäusern.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %.
Frist und Status
Antragsfrist: keine (möglichst früh)
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg.
Voraussetzungen
Das Krankenhaus muss im Krankenhausplan aufgenommen sein und kann einer der folgenden Trägerkategorien zugeordnet werden: öffentliche Träger, freigemeinnützige Institutionen, private Träger.
Erforderliche Unterlagen
- Förderantrag,Verwendungsnachweis
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Krankenhausförderung
Wer kann Krankenhausförderung beantragen?
kommunale und freie Träger von Krankenhäusern
Wie hoch ist die Förderung bei Krankenhausförderung?
Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Krankenhausförderung beantragen?
Antragsfrist: keine (möglichst früh)
Wer ist Fördergeber von Krankenhausförderung?
Fördergeber ist Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg. Quelle: lbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg