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Krankenhausförderung – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Zuschüsse für den Bau, die Erweiterung und den Umbau von Krankenhäusern in Baden-Württemberg.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: kommunale und freie Träger von Krankenhäusern.

Was wird gefördert?

Sie möchten ein Krankenhaus neu bauen, erweitern oder umbauen. Sie möchten Anlagegüter in Krankenhäusern wiederbeschaffen oder ergänzen. Sie erhalten einen Zuschuss von bis zu 100 % zu den Projektkosten als Festbetrag. Es gilt das Landeskrankenhausgesetz in seiner aktuell gültigen Fassung. Die Förderung richtet sich an kommunale und freie Träger.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %.

Frist und Status

Antragsfrist: keine (möglichst früh)

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg.

Voraussetzungen

Das Krankenhaus muss im Krankenhausplan aufgenommen sein und kann einer der folgenden Trägerkategorien zugeordnet werden: öffentliche Träger, freigemeinnützige Institutionen, private Träger.

Erforderliche Unterlagen

  • Förderantrag,Verwendungsnachweis

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Krankenhausförderung

Wer kann Krankenhausförderung beantragen?

kommunale und freie Träger von Krankenhäusern

Wie hoch ist die Förderung bei Krankenhausförderung?

Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Krankenhausförderung beantragen?

Antragsfrist: keine (möglichst früh)

Wer ist Fördergeber von Krankenhausförderung?

Fördergeber ist Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg. Quelle: lbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg