Krankenhausbau: Krankenhaus-Infrastruktur verbessern – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: L-Bank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Zuschüsse für den Bau, die Erweiterung oder den Umbau von Krankenhäusern in Baden-Württemberg.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: kommunale und freie Träger von Krankenhäusern.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %.
Frist und Status
Antragsfrist: keine (möglichst früh)
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.
Voraussetzungen
Das Krankenhaus muss im Krankenhausplan aufgenommen sein und zu einer der folgenden Trägerkategorien gehören: öffentliche Träger, freigemeinnützige Institutionen, private Träger.
Erforderliche Unterlagen
- Förderantrag,Nachweis über die Aufnahme in das Jahreskrankenhausbauprogramm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Krankenhausbau: Krankenhaus-Infrastruktur verbessern
Wer kann Krankenhausbau: Krankenhaus-Infrastruktur verbessern beantragen?
kommunale und freie Träger von Krankenhäusern
Wie hoch ist die Förderung bei Krankenhausbau: Krankenhaus-Infrastruktur verbessern?
Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Krankenhausbau: Krankenhaus-Infrastruktur verbessern beantragen?
Antragsfrist: keine (möglichst früh)
Wer ist Fördergeber von Krankenhausbau: Krankenhaus-Infrastruktur verbessern?
Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg