Fördergeber: Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 54 Tagen
Zuschüsse für den Bau, die Erweiterung und den Umbau von Krankenhäusern in Baden-Württemberg.
Antragsberechtigt sind: kommunale und freie Träger von Krankenhäusern.
Die Förderquote beträgt 100 %.
Antragsfrist: keine (möglichst früh)
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg.
Das Krankenhaus muss im Krankenhausplan aufgenommen sein und kann einer der folgenden Trägerkategorien zugeordnet werden: öffentliche Träger, freigemeinnützige Institutionen, private Träger.
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Jetzt Projekt prüfenkommunale und freie Träger von Krankenhäusern
Förderquote: 100 %.
Antragsfrist: keine (möglichst früh)
Fördergeber ist Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg. Quelle: lbank.
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