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Konsortialfinanzierungen – Förderung in Bayern

Fördergeber: LfA Förderbank Bayern

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen

Die LfA beteiligt sich an der Finanzierung größerer Vorhaben mittelständischer Unternehmen und wirtschaftsnahen Infrastrukturvorhaben.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: mittelständische Unternehmen, wirtschaftsnahe Infrastrukturvorhaben.

Was wird gefördert?

Die LfA engagiert sich auch konsortialiter als Risikopartner an der Finanzierung größerer Vorhaben mittelständischer Unternehmen und an wirtschaftsnahen Infrastrukturvorhaben. Die Teilnahme der LfA an einer Konsortialfinanzierung erfolgt ausschließlich auf Einladung eines Finanzierungspartners. Ein positiver Bayerneffekt ist gegeben, wenn das Unternehmen stabile wirtschaftliche Verhältnisse aufweist. Die LfA beteiligt sich zu gleichen Bedingungen wie die übrigen Konsortialpartner und übernimmt in keinem Fall den größten Finanzierungsanteil.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: LfA Förderbank Bayern.

Voraussetzungen

Das Unternehmen muss stabile wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen und darf keine Restrukturierungsfälle haben.

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Häufige Fragen zu Konsortialfinanzierungen

Wer kann Konsortialfinanzierungen beantragen?

mittelständische Unternehmen, wirtschaftsnahe Infrastrukturvorhaben

Wer ist Fördergeber von Konsortialfinanzierungen?

Fördergeber ist LfA Förderbank Bayern. Quelle: lfa.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Darlehen
Förderregion
Bayern