Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen
Förderung von Klimaschutzprojekten in Kommunen zur Effizienzsteigerung und Emissionsreduktion.
Antragsberechtigt sind: Städte, Gemeinden, Landkreise, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, gemeinnützige Träger, Religionsgemeinschaften.
Die Förderquote beträgt 100 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Die Maßnahmen müssen über die Anforderungen bei Antragstellung hinausgehen und ausreichende personelle sowie finanzielle Kapazitäten zur Durchführung des Vorhabens vorhanden sein.
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Jetzt Projekt prüfenStädte, Gemeinden, Landkreise, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, gemeinnützige Träger, Religionsgemeinschaften
Förderquote: 100 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027.
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: nrwbank.
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