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Zuschuss zur Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Anpassung an den Klimawandel – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen

Kommunen in Nordrhein-Westfalen können Zuschüsse zur Anpassung an den Klimawandel erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen.

Was wird gefördert?

Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen können einen Zuschuss erhalten für die Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Anpassung an den Klimawandel und zur kontinuierlichen Umsetzung von Maßnahmen in das kommunale Verwaltungshandeln. Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren: Aufbau einer Verwaltungsstruktur, Umsetzung von Maßnahmen zur Klimaanpassung im Sinne eines Qualitätsmanagementprozesses und Zertifizierungsverfahrens, Teilnahme an Modellversuchen zur Neuentwicklung solcher Prozesse. Die Förderung beträgt grundsätzlich 80% der förderfähigen Ausgaben, im Ausnahmefall sind höhere Fördersätze möglich. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 55.400 €.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 55.400 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.

Voraussetzungen

Für die Durchführung des Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahrens liegt ein Beschluss des kommunalen Vertretungsorgans vor.

Das Konzept der antragstellenden Kommune wurde positiv beurteilt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag bei der Bezirksregierung Arnsberg,Nachweis über den Beschluss des kommunalen Vertretungsorgans

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Häufige Fragen zu Zuschuss zur Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Anpassung an den Klimawandel

Wer kann Zuschuss zur Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Anpassung an den Klimawandel beantragen?

Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen

Wie hoch ist die Förderung bei Zuschuss zur Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Anpassung an den Klimawandel?

Förderbetrag: bis 55.400 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Zuschuss zur Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Anpassung an den Klimawandel beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Zuschuss zur Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Anpassung an den Klimawandel?

Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 55.400 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2026
Förderregion
Nordrhein-Westfalen