Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 31 Tagen
Kommunen in Nordrhein-Westfalen können Zuschüsse zur Anpassung an den Klimawandel erhalten.
Antragsberechtigt sind: Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 55.400 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.
Für die Durchführung des Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahrens liegt ein Beschluss des kommunalen Vertretungsorgans vor.
Das Konzept der antragstellenden Kommune wurde positiv beurteilt.
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Jetzt Projekt prüfenGemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen
Förderbetrag: bis 55.400 €. Förderquote: 80 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.
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