Zuschuss zur Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Anpassung an den Klimawandel – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen
Kommunen in Nordrhein-Westfalen können Zuschüsse zur Anpassung an den Klimawandel erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 55.400 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.
Voraussetzungen
Für die Durchführung des Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahrens liegt ein Beschluss des kommunalen Vertretungsorgans vor.
Das Konzept der antragstellenden Kommune wurde positiv beurteilt.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag bei der Bezirksregierung Arnsberg,Nachweis über den Beschluss des kommunalen Vertretungsorgans
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zuschuss zur Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Anpassung an den Klimawandel
Wer kann Zuschuss zur Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Anpassung an den Klimawandel beantragen?
Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen
Wie hoch ist die Förderung bei Zuschuss zur Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Anpassung an den Klimawandel?
Förderbetrag: bis 55.400 €. Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Zuschuss zur Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Anpassung an den Klimawandel beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Zuschuss zur Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Anpassung an den Klimawandel?
Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 55.400 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2026
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen