Fördergeber: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Das BMUKN unterstützt Kommunen und kommunale Akteur*innen bei der Senkung von Emissionen durch verschiedene Fördermaßnahmen.
Antragsberechtigt sind: Kommunen, rechtlich selbstständige Betriebe mit kommunaler Beteiligung, öffentliche und gemeinnützige Einrichtungen, gemeinnützige Vereine, Religionsgemeinschaften.
Antragstellung fortlaufend möglich
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
Für die einzelnen Förderschwerpunkte gelten spezifische Antragsberechtigungen, die auf der Website des BMUKNs nachgelesen werden können.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenKommunen, rechtlich selbstständige Betriebe mit kommunaler Beteiligung, öffentliche und gemeinnützige Einrichtungen, gemeinnützige Vereine, Religionsgemeinschaften
Antragstellung fortlaufend möglich
Fördergeber ist Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
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