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Antrag möglichZuschuss

Förderung von Bürgerenergiegesellschaften zur Errichtung von Windenergieanlagen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 32 Tagen

Förderung für lokale Genossenschaften oder Gesellschaften zur Errichtung von Windenergieanlagen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Lokale Genossenschaften oder Gesellschaften.

Was wird gefördert?

Gesellschaften, die aus mind. 15 natürlichen Personen bestehen und die eine Windenergieanlage als Bürgerenergiegesellschaft gemäß § 3 EEG 2023 errichten möchten, können einen Zuschuss für vorbereitende Maßnahmen zur Errichtung von Windenergieanlagen erhalten. Gefördert werden insbesondere Kosten für Planung und Genehmigung, wie Machbarkeitsstudien und Gutachten. Die maximale Förderhöhe beträgt 300.000 € bei einer Förderquote von 70%.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 300.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Die geplante Windenergieanlage ist höchstens 25 MW groß.

Mit den Maßnahmen wird erst nach der Antragstellung begonnen.

Mit der Windenergieanlage wird innerhalb von 2 Jahren an einer Ausschreibung nach EEG 2023 teilgenommen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Machbarkeitsstudien,Gutachten

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Bürgerenergiegesellschaften zur Errichtung von Windenergieanlagen"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Förderung von Bürgerenergiegesellschaften zur Errichtung von Windenergieanlagen

Wer kann Förderung von Bürgerenergiegesellschaften zur Errichtung von Windenergieanlagen beantragen?

Lokale Genossenschaften oder Gesellschaften

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Bürgerenergiegesellschaften zur Errichtung von Windenergieanlagen?

Förderbetrag: bis 300.000 €. Förderquote: 70 %.

Bis wann kann man Förderung von Bürgerenergiegesellschaften zur Errichtung von Windenergieanlagen beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Bürgerenergiegesellschaften zur Errichtung von Windenergieanlagen?

Fördergeber ist Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 300.000 €
Förderquote
70 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2026
Förderregion
Bundesweit

Programm im Blick behalten

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