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Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderung für Bürgerenergiegesellschaften im Bereich Windenergie an Land.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bürgerenergiegesellschaften.

Was wird gefördert?

Die NRW.BANK unterstützt Bürgerenergiegesellschaften bei der Umsetzung von Windenergieprojekten an Land. Ziel ist es, die Entwicklung und den Ausbau von Windenergie durch Bürgerinitiativen zu fördern.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land

Wer kann Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land beantragen?

Bürgerenergiegesellschaften

Wer ist Fördergeber von Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.

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