Fördergeber: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 32 Tagen
Förderung für lokale Genossenschaften oder Gesellschaften zur Errichtung von Windenergieanlagen.
Antragsberechtigt sind: Lokale Genossenschaften oder Gesellschaften.
Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 300.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Die geplante Windenergieanlage ist höchstens 25 MW groß.
Mit den Maßnahmen wird erst nach der Antragstellung begonnen.
Mit der Windenergieanlage wird innerhalb von 2 Jahren an einer Ausschreibung nach EEG 2023 teilgenommen.
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Jetzt Projekt prüfenLokale Genossenschaften oder Gesellschaften
Förderbetrag: bis 300.000 €. Förderquote: 70 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber ist Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Quelle: nrwbank.
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