Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen planen, um in der Kommunalverwaltung Strukturen zur Anpassung an den Klimawandel zu schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kommune.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 55.400 €.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Für die Durchführung des Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahrens muss ein Beschluss des kommunalen Vertretungsorgans vorliegen.Ihr Vorhaben muss unter anderem folgende Elemente umfassen: Inanspruchnahme externer Beratung,ein fachübergreifendes Team aus allen relevanten Fachbereichen der kommunalen Verwaltung,Analyse und Bewertung der Betroffenheit von lokal prognostizierten Folgen des Klimawandels und der bisherigen Anpassungsaktivitäten in der Kommune,Bewertung der Maßnahmen hinsichtlich der Wirksamkeit und Realisierbarkeit,Erarbeitung und regelmäßige Fortschreibung eines Maßnahmenkatalogs,Aufbau eines Controllingverfahrens,Zertifizierung zum Abschluss der Projektlaufzeit nach spätestens 4 Jahren.
Ihr Konzept muss von dem für Klimaanpassung zuständigen Ministerium positiv beurteilt worden sein.Als Antragstellerin und Antragsteller müssen Sie die erforderliche externe Beraterin oder den erforderlichen externen Berater durch ein offenes, diskriminierungsfreies Verfahren auswählen.Sie dürfen mit dem Vorhaben noch nicht begonnen haben.
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Förderbetrag: bis 55.400 €. Förderquote: 80 %.
Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
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