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Antrag möglichZuschuss

Kommunales Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahren zur Klimafolgenanpassung – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen planen, um in der Kommunalverwaltung Strukturen zur Anpassung an den Klimawandel zu schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Verbesserung der Rahmenbedingungen in den Kommunalverwaltungen zur Anpassung an den Klimawandel. Sie erhalten die Förderung für die die Teilnahme an und die Durchführung von Prozessen zum Aufbau einer Verwaltungsstruktur und zur Umsetzung von Maßnahmen zur Klimaanpassung im Sinne eines Qualitätsmanagementprozesses und Zertifizierungsverfahrens unddie Teilnahme an Modellversuchen zur Neuentwicklung von Qualitätsmanagement- und Zertifizierungssystemen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt grundsätzlich bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von maximal EUR 55.400. Im Ausnahmefall können höhere Fördersätze bewilligt werden. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Bezirkregierung Arnsberg.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 55.400 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Für die Durchführung des Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahrens muss ein Beschluss des kommunalen Vertretungsorgans vorliegen.Ihr Vorhaben muss unter anderem folgende Elemente umfassen: Inanspruchnahme externer Beratung,ein fachübergreifendes Team aus allen relevanten Fachbereichen der kommunalen Verwaltung,Analyse und Bewertung der Betroffenheit von lokal prognostizierten Folgen des Klimawandels und der bisherigen Anpassungsaktivitäten in der Kommune,Bewertung der Maßnahmen hinsichtlich der Wirksamkeit und Realisierbarkeit,Erarbeitung und regelmäßige Fortschreibung eines Maßnahmenkatalogs,Aufbau eines Controllingverfahrens,Zertifizierung zum Abschluss der Projektlaufzeit nach spätestens 4 Jahren.

Ihr Konzept muss von dem für Klimaanpassung zuständigen Ministerium positiv beurteilt worden sein.Als Antragstellerin und Antragsteller müssen Sie die erforderliche externe Beraterin oder den erforderlichen externen Berater durch ein offenes, diskriminierungsfreies Verfahren auswählen.Sie dürfen mit dem Vorhaben noch nicht begonnen haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung,Nachweis über die positive Beurteilung des Konzeptes durch das Ministerium

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Häufige Fragen zu Kommunales Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahren zur Klimafolgenanpassung

Wer kann Kommunales Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahren zur Klimafolgenanpassung beantragen?

Kommune

Wie hoch ist die Förderung bei Kommunales Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahren zur Klimafolgenanpassung?

Förderbetrag: bis 55.400 €. Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von Kommunales Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahren zur Klimafolgenanpassung?

Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion
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Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 55.400 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen

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