Fördergeber: Land Schleswig-Holstein
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 96 Tagen
Der Kommunale Wärmefonds unterstützt Kommunen bei Wärme- und Effizienzprojekten in der Startphase.
Antragsberechtigt sind: Kommunen, Eigenbetriebe, Ämter, Zweckverbände, Kommunalunternehmen.
Fördergeber und Antragstelle: Land Schleswig-Holstein.
Die Zuwendungsempfänger müssen ihren Sitz in Schleswig-Holstein haben oder in Schleswig-Holstein tätig sein.
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Jetzt Projekt prüfenKommunen, Eigenbetriebe, Ämter, Zweckverbände, Kommunalunternehmen
Fördergeber ist Land Schleswig-Holstein. Quelle: ibsh.
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