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Kommunaler Wärmefonds – Förderung in Schleswig-Holstein
Fördergeber: Land Schleswig-Holstein
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Der Kommunale Wärmefonds unterstützt Kommunen bei Wärme- und Effizienzprojekten in der Startphase.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen, Eigenbetriebe, Ämter, Zweckverbände, Kommunalunternehmen.
Was wird gefördert?
Um die Kommunen bei der Energie- und Wärmewende zu unterstützen, hat das Land Schleswig-Holstein eine neue Förderrichtlinie aufgelegt. Kommunen können bei Wärme- und Effizienzprojekten in der Startphase gefördert werden. Die Förderung umfasst ausschließlich vorbereitende Maßnahmen für investive Wärme- und Effizienzprojekte, die einen Beitrag zur Treibhausgasminderung leisten wollen, z. B. aus den Sektoren Erneuerbare Wärme, Digitalisierung der Wärme und Energieeffizienz.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Schleswig-Holstein.
Voraussetzungen
Die Zuwendungsempfänger müssen ihren Sitz in Schleswig-Holstein haben oder in Schleswig-Holstein tätig sein.
Erforderliche Unterlagen
- Machbarkeitsstudien,Standortanalysen,Gutachten für die Änderung der Bauleitplanung
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Kommunaler Wärmefonds
Wer kann Kommunaler Wärmefonds beantragen?
Kommunen, Eigenbetriebe, Ämter, Zweckverbände, Kommunalunternehmen
Wer ist Fördergeber von Kommunaler Wärmefonds?
Fördergeber ist Land Schleswig-Holstein. Quelle: ibsh.
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