Kommunaler Wärmefonds – Förderung in Schleswig-Holstein
Fördergeber: Land Schleswig-Holstein
Stand: September 2026 · Geprüft vor 50 Tagen
Der Kommunale Wärmefonds unterstützt Kommunen bei Wärme- und Effizienzprojekten in der Startphase.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen, Eigenbetriebe, Ämter, Zweckverbände, Kommunalunternehmen.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Schleswig-Holstein.
Voraussetzungen
Die Zuwendungsempfänger müssen ihren Sitz in Schleswig-Holstein haben oder in Schleswig-Holstein tätig sein.
Erforderliche Unterlagen
- Machbarkeitsstudien,Standortanalysen,Gutachten für die Änderung der Bauleitplanung
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Kommunaler Wärmefonds"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Kommunaler Wärmefonds
Wer kann Kommunaler Wärmefonds beantragen?
Kommunen, Eigenbetriebe, Ämter, Zweckverbände, Kommunalunternehmen
Wer ist Fördergeber von Kommunaler Wärmefonds?
Fördergeber ist Land Schleswig-Holstein. Quelle: ibsh.
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