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Antrag möglichZuschuss

Kommunaler Wärmefonds – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Land Schleswig-Holstein

Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 96 Tagen

Der Kommunale Wärmefonds unterstützt Kommunen bei Wärme- und Effizienzprojekten in der Startphase.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen, Eigenbetriebe, Ämter, Zweckverbände, Kommunalunternehmen.

Was wird gefördert?

Um die Kommunen bei der Energie- und Wärmewende zu unterstützen, hat das Land Schleswig-Holstein eine neue Förderrichtlinie aufgelegt. Kommunen können bei Wärme- und Effizienzprojekten in der Startphase gefördert werden. Die Förderung umfasst ausschließlich vorbereitende Maßnahmen für investive Wärme- und Effizienzprojekte, die einen Beitrag zur Treibhausgasminderung leisten wollen, z. B. aus den Sektoren Erneuerbare Wärme, Digitalisierung der Wärme und Energieeffizienz.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Schleswig-Holstein.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Die Zuwendungsempfänger müssen ihren Sitz in Schleswig-Holstein haben oder in Schleswig-Holstein tätig sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Machbarkeitsstudien,Standortanalysen,Gutachten für die Änderung der Bauleitplanung

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Häufige Fragen zu Kommunaler Wärmefonds

Wer kann Kommunaler Wärmefonds beantragen?

Kommunen, Eigenbetriebe, Ämter, Zweckverbände, Kommunalunternehmen

Wer ist Fördergeber von Kommunaler Wärmefonds?

Fördergeber ist Land Schleswig-Holstein. Quelle: ibsh.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Schleswig-Holstein
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Zuschuss zur Förderung nachhaltiger Infrastrukturinvestitionen in sozialen Einrichtungen – LuKIFG soziale Einrichtungen
  • → Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Stadtentwicklung und nachhaltige städtische Mobilität
  • → Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Wärmeversorgungssysteme

Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein

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