VeröffentlichtZuschuss | Darlehen

Kommunaler Investitionsfonds (KIF) – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: IB.SH

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Der Kommunale Investitionsfonds (KIF) stellt zinsvergünstigte Darlehen und Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur in Schleswig-Holstein zur Verfügung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen, öffentliche Einrichtungen.

Was wird gefördert?

Der Kommunale Investitionsfonds (KIF) bietet zinsvergünstigte Darlehen und Zuschüsse für verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur in Schleswig-Holstein. Die Förderung umfasst unter anderem investive Maßnahmen in Krankenhäusern, Fachkliniken, Rettungsdiensten, sowie Schul- und Hochschulbaumaßnahmen. Die IB.SH ist Treuhänder für den KIF und die Bewilligung erfolgt durch das Land. Die Förderung erfolgt zu 100 Prozent mit einer Zinsbindung bis zu 30 Jahren oder zu 75 Prozent mit einer Zinsbindung und Laufzeit von 20 Jahren (bei 2 Tilgungsfreijahren).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.

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Häufige Fragen zu Kommunaler Investitionsfonds (KIF)

Wer kann Kommunaler Investitionsfonds (KIF) beantragen?

Kommunen, öffentliche Einrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Kommunaler Investitionsfonds (KIF)?

Förderquote: 100 %.

Wer ist Fördergeber von Kommunaler Investitionsfonds (KIF)?

Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss | Darlehen
Förderregion
Schleswig-Holstein