VeröffentlichtZuschuss | Darlehen
Kommunaler Investitionsfonds (KIF) – Förderung in Schleswig-Holstein
Fördergeber: IB.SH
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Der Kommunale Investitionsfonds (KIF) stellt zinsvergünstigte Darlehen und Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur in Schleswig-Holstein zur Verfügung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen, öffentliche Einrichtungen.
Was wird gefördert?
Der Kommunale Investitionsfonds (KIF) bietet zinsvergünstigte Darlehen und Zuschüsse für verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur in Schleswig-Holstein. Die Förderung umfasst unter anderem investive Maßnahmen in Krankenhäusern, Fachkliniken, Rettungsdiensten, sowie Schul- und Hochschulbaumaßnahmen. Die IB.SH ist Treuhänder für den KIF und die Bewilligung erfolgt durch das Land. Die Förderung erfolgt zu 100 Prozent mit einer Zinsbindung bis zu 30 Jahren oder zu 75 Prozent mit einer Zinsbindung und Laufzeit von 20 Jahren (bei 2 Tilgungsfreijahren).
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Kommunaler Investitionsfonds (KIF)
Wer kann Kommunaler Investitionsfonds (KIF) beantragen?
Kommunen, öffentliche Einrichtungen
Wie hoch ist die Förderung bei Kommunaler Investitionsfonds (KIF)?
Förderquote: 100 %.
Wer ist Fördergeber von Kommunaler Investitionsfonds (KIF)?
Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss | Darlehen
- Förderregion
- Schleswig-Holstein