Fördergeber: IB.SH
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 79 Tagen
Die IB.SH fördert kommunale Schulbauvorhaben sowie Neubau- und Sanierungsinvestitionsmaßnahmen.
Antragsberechtigt sind: Kommunen.
Die Förderquote beträgt 75 %.
Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.
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Förderquote: 75 %.
Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.
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