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Antrag möglichDarlehen

Kombi-Darlehen Wohnen mit Klimaprämie – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie für Ihre Immobilie bereits eine Förderung aus einem bestimmten Programm der L-Bank, der KfW oder des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bekommen und eine eventuelle Finanzierungslücke schließen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten. Für bestimmte Sanierungsvorhaben können Sie zusätzlich die Klimaprämie des Landes als Tilgungszuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen.

Was wird gefördert?

Die L-Bank unterstützt Sie in Ergänzung zu anderen wohnwirtschaftlichen Förderprogrammen des eigenen Hauses, der KfW oder des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beim Bau, Kauf oder der energetischen Sanierung einer Wohnimmobilie, um eine eventuelle Finanzierungslücke zu schließen. Sie erhalten die Förderung für folgende Vorhaben: Neubau einer Wohnimmobilie,Kauf einer Wohnimmobilie – gegebenenfalls mit anschließenden Maßnahmen zu Modernisierung oder Umbau,energetische Sanierung einer Wohnimmobilie,Installation einer Erneuerbare-Energien-Anlage zur Wärme- und/oder Stromerzeugung sowie von Speichern für die erzeugte Energie (auch ohne Neubau oder Sanierung eines Wohngebäudes). Wenn Sie für ein besonders energieeffizientes oder nachhaltiges Sanierungsvorhaben zum Effizienzhaus 55 und 40 bereits ein Darlehen (oder einen Zuschuss) aus der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ der KfW bekommen, können Sie zusätzlich die Klimaprämie des Landes erhalten. Sie erhalten die Förderung als langfristiges zinsvergünstigtes Darlehen. Die Klimaprämie bekommen Sie als Tilgungszuschuss. Die Höhe des Darlehens beträgt zwischen mindestens EUR 5.000 und normalerweise maximal EUR 200.000 pro Wohnungseinheit. Der Finanzierungsanteil beträgt unter Berücksichtigung der anderen eingesetzten Fördermittel bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Tilgungszuschuss wird als fixer Betrag pro geförderter Wohneinheit gewährt. Je nach Verfügbarkeit von Fördermitteln kann die Höhe des Tilgungszuschusses angepasst werden. Ihren Antrag richten Sie bitte über Ihre Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl an die L-Bank.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 200.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die die förderfähige Investition vornehmen und in einer der Wohneinheiten selbst wohnen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben wird gleichzeitig in mindestens einem der folgenden Programme der L-Bank, der KfW beziehungsweise des BAFA gefördert: Wohnen mit Kind,Wohnen mit Zukunft: PhotovoltaikBundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG-WG) in der Kreditvariante der KfW,Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM-WG) in der Zuschussvariante des BAFA,Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (KFN-WG) (KfW),Wohneigentum für Familien (KfW).

Eine Förderung ist auch in Ergänzung zu einer bewilligten BEG-Förderung in den im Laufe des Jahres 2022 eingestellten Varianten und Effizienzhaus-Niveaus oder zu einem der folgenden Programme der L-Bank, der KfW beziehungsweise des BAFA möglich, die zum 30.6.2021 einstellt worden sind: „Energieeffizienzfinanzierung – Sanieren“,„Energieeffizient Bauen“ (KfW),„Energieeffizient Sanieren“ (Kredit- sowie Zuschussvariante der KfW).

Ihr Investitionsort liegt in Baden-Württemberg.Ihr Vorhaben muss die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.Ihre Immobilie hat maximal 3 Wohneinheiten.Sie nutzen mindestens 1 Wohneinheit selbst.

Von der Förderung ausgeschlossen sind der Bau, Erwerb, Umbau oder die Sanierung von Ferienhäusern und -wohnungen oder von Wochenendhäusern oder Zweitwohnsitzen,Umschuldungen oder Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben.

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Häufige Fragen zu Kombi-Darlehen Wohnen mit Klimaprämie

Wer kann Kombi-Darlehen Wohnen mit Klimaprämie beantragen?

Privatpersonen

Wie hoch ist die Förderung bei Kombi-Darlehen Wohnen mit Klimaprämie?

Förderbetrag: 5.000 € – 200.000 €. Förderquote: 100 %.

Wer ist Fördergeber von Kombi-Darlehen Wohnen mit Klimaprämie?

Fördergeber ist L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → Fördermittel Baden-Württemberg
  • → Alle Fördermittel im Überblick
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  • → Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen (Basisförderung)
  • → Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen

Auf einen Blick

Förderbetrag
5.000 € – 200.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Baden-Württemberg

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