Kombi-Bürgschaft 50 der L-Bank – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: L-Bank
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Die Kombi-Bürgschaft 50 bietet mittelständischen Unternehmen und Freiberuflern in Baden-Württemberg eine 50%-Bürgschaft zur Absicherung von Finanzierungen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: mittelständische Unternehmen und Freiberufler.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.000.000 € – 15.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.
Voraussetzungen
Das Vorhaben muss sich in Baden-Württemberg befinden.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen sowie gegebenenfalls größere Unternehmen.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformulare,Merkblätter,Konditionenübersichten
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Kombi-Bürgschaft 50 der L-Bank
Wer kann Kombi-Bürgschaft 50 der L-Bank beantragen?
mittelständische Unternehmen und Freiberufler
Wie hoch ist die Förderung bei Kombi-Bürgschaft 50 der L-Bank?
Förderbetrag: 2.000.000 € – 15.000.000 €. Förderquote: 50 %.
Wer ist Fördergeber von Kombi-Bürgschaft 50 der L-Bank?
Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 2.000.000 € – 15.000.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Bürgschaft
- Förderregion
- Baden-Württemberg