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Kombi-Bürgschaft 50 der L-Bank – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: L-Bank

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Die Kombi-Bürgschaft 50 bietet mittelständischen Unternehmen und Freiberuflern in Baden-Württemberg eine 50%-Bürgschaft zur Absicherung von Finanzierungen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: mittelständische Unternehmen und Freiberufler.

Was wird gefördert?

Die Kombi-Bürgschaft 50 der L-Bank ermöglicht es mittelständischen Unternehmen und Freiberuflern in Baden-Württemberg, eine Bürgschaft von bis zu 15 Mio. € zur Absicherung ihrer Finanzierung zu erhalten. Die Bürgschaft ist CRR-konform und kann für verschiedene Vorhaben wie Gründungs- und Wachstumsfinanzierungen, Investitionen in energieeffiziente Technologien und Digitalisierungsprojekte genutzt werden. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen sowie gegebenenfalls größere Unternehmen, sofern die Vorhaben in Baden-Württemberg stattfinden oder dessen Wirtschafts- und Finanzkraft zugutekommen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.000.000 € – 15.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.

Voraussetzungen

Das Vorhaben muss sich in Baden-Württemberg befinden.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen sowie gegebenenfalls größere Unternehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformulare,Merkblätter,Konditionenübersichten

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Häufige Fragen zu Kombi-Bürgschaft 50 der L-Bank

Wer kann Kombi-Bürgschaft 50 der L-Bank beantragen?

mittelständische Unternehmen und Freiberufler

Wie hoch ist die Förderung bei Kombi-Bürgschaft 50 der L-Bank?

Förderbetrag: 2.000.000 € – 15.000.000 €. Förderquote: 50 %.

Wer ist Fördergeber von Kombi-Bürgschaft 50 der L-Bank?

Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.000.000 € – 15.000.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
Baden-Württemberg