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KLIMOPASS 2025 – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 53 Tagen

KLIMOPASS 2025 unterstützt Kommunen in Baden-Württemberg bei der Anpassung an den Klimawandel durch Förderung von Planung und Umsetzung investiver Maßnahmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise).

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm KLIMOPASS 2025 fördert die Umsetzung von Anpassungskonzepten sowie die Erstellung notwendiger Fachplanungen und Analysen. Es unterstützt insbesondere blau-grüne Anpassungsmaßnahmen zur Hitzeentlastung und Starkregenvorsorge. Kommunen können strategische und investive Maßnahmen beantragen, wobei die Förderung bis zu 70% der Kosten betragen kann. Die Neuausrichtung des Programms berücksichtigt die Bedarfe der Kommunen und die gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei 4.000 € – 150.000 €.

Frist und Status

Anträge sind elektronisch einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Zuwendungsberechtigt sind Kommunen.

Fördervoraussetzung ist die Abgabe einer unterstützenden Erklärung zum Klimaschutzpakt des Landes Baden-Württemberg.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Unterstützende Erklärung zum Klimaschutzpakt

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Häufige Fragen zu KLIMOPASS 2025

Wer kann KLIMOPASS 2025 beantragen?

Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise)

Wie hoch ist die Förderung bei KLIMOPASS 2025?

Förderbetrag: 4.000 € – 150.000 €. Förderquote: 70 %.

Bis wann kann man KLIMOPASS 2025 beantragen?

Anträge sind elektronisch einzureichen.

Wer ist Fördergeber von KLIMOPASS 2025?

Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. Quelle: lbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Baden-Württemberg
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes
  • → Energie vom Land – Sonne, Wind, Wasser
  • → Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit Komponenten des Europäischen Zugsicherungssystems ERTMS und des automatisierten Bahnbetriebs (ATO) im Digitalen Knoten Stuttgart

Auf einen Blick

Förderbetrag
4.000 € – 150.000 €
Förderquote
70 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg

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