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Klimopass 2025 – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: L-Bank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Klimopass 2025 unterstützt Kommunen in Baden-Württemberg bei der Anpassung an den Klimawandel durch Förderung von Planung und Umsetzung investiver Maßnahmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) in Baden-Württemberg.

Was wird gefördert?

Klimopass 2025 fördert die Begleitung der Umsetzung von Anpassungskonzepten sowie die Erstellung notwendiger Fachplanungen und Analysen. Gefördert werden sowohl die Vorbereitung und Planung als auch die Umsetzung investiver Maßnahmen, insbesondere blau-grüner Infrastruktur. Die Neuausrichtung des Programms orientiert sich an den Bedarfen der Kommunen und berücksichtigt die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Zuwendungsberechtigt sind Kommunen, die die unterstützende Erklärung zum Klimaschutzpakt abgeben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei 4.000 € – 150.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen innerhalb von zwölf Monaten nach Bewilligung umgesetzt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.

Voraussetzungen

Zuwendungsberechtigt sind Kommunen, die die unterstützende Erklärung zum Klimaschutzpakt abgeben.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Unterstützende Erklärung zum Klimaschutzpakt

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Häufige Fragen zu Klimopass 2025

Wer kann Klimopass 2025 beantragen?

Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) in Baden-Württemberg

Wie hoch ist die Förderung bei Klimopass 2025?

Förderbetrag: 4.000 € – 150.000 €. Förderquote: 70 %.

Bis wann kann man Klimopass 2025 beantragen?

Anträge müssen innerhalb von zwölf Monaten nach Bewilligung umgesetzt werden.

Wer ist Fördergeber von Klimopass 2025?

Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
4.000 € – 150.000 €
Förderquote
70 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg