KLIMOPASS – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 66 Tagen
Das Förderprogramm KLIMOPASS unterstützt Kommunen und kleine oder mittlere Unternehmen bei der Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 3.000 € – 200.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen elektronisch an die L-Bank gerichtet werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Planungs- oder Verwaltungsverbände, Regionalverbände, Stadt- und Landkreise, Nachbarschafts- und Zweckverbände, Gemeindeverwaltungsverbände in Baden-Württemberg, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz in Baden-Württemberg, gemeinnützige Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu KLIMOPASS
Wer kann KLIMOPASS beantragen?
Kommunen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Wie hoch ist die Förderung bei KLIMOPASS?
Förderbetrag: 3.000 € – 200.000 €. Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man KLIMOPASS beantragen?
Anträge müssen elektronisch an die L-Bank gerichtet werden.
Wer ist Fördergeber von KLIMOPASS?
Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 3.000 € – 200.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg