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Antrag möglichZuschuss

KLIMOPASS – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 53 Tagen

Das Förderprogramm KLIMOPASS unterstützt Kommunen und kleine oder mittlere Unternehmen bei der Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Kommune und kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) bei dem Einstieg in die Anpassung an den Klimawandel und bei der Umsetzung konkreter Anpassungsmaßnahmen. Das Förderprogramm KLIMOPASS besteht aus 3 Modulen. Sie bekommen die Förderung für: Einstiegs- und Vertiefungsberatungen sowie Schulungsmaßnahmen zum Thema Anpassung an den Klimawandel (Modul A), Vorbereitungsprojekte: Erarbeitung von Klimaanalysen, Erstellung von Verwundbarkeitsuntersuchungen und -bewertungen, Erstellung von Planungsgrundlagen zur klimawandelbezogenen Landschafts- und Siedlungsentwicklung, Machbarkeitsstudien für investive Modellprojekte sowie Anpassungskonzepte an die Folgen des Klimawandels (Modul B), Umsetzung von investiven Anpassungsmaßnahmen: Hitzeschutzmaßnahmen an Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs, Installation öffentlich zugänglicher Trinkwasserspender in stadtklimatischen Hotspoträumen (zum Beispiel Fußgängerzonen), Möblierung in hitzegeschützten Bereichen oder investive Modellprojekte (Modul C).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 3.000 € – 200.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen elektronisch an die L-Bank gerichtet werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Modul: Kommunen, kommunale Planungs- oder Verwaltungsverbände, Regionalverbände, Stadt- und Landkreise, Nachbarschafts- und Zweckverbände, Gemeindeverwaltungsverbände in Baden-Württemberg, kommunale Unternehmen oder sonstige Einrichtungen in Baden-Württemberg, die vollständig in kommunaler Trägerschaft stehen, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz in Baden-Württemberg, gemeinnützige Körperschaften (zum Beispiel Vereine, Stiftungen, gemeinnützige GmbH) und Körperschaften des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Kammern oder Regionalverbände), kommunale Stiftungen des öffentlichen Rechts.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Bei investiven Fördermaßnahmen liegt Ihr Schwerpunkt auf dem Handlungsbereich Hitze.

Als Kommune müssen Sie dem Klimaschutzpakt des Landes und der Kommunalen Spitzenverbände beitreten – mit Ausnahme von Fördermodul A.

Sie haben mit der Maßnahme bis zum Vorliegen des Zuwendungsbescheids noch nicht begonnen.

Sie planen, mit Ihrem Vorhaben innerhalb der nächsten 12 Monate zu beginnen.

Für die einzelnen Module gelten darüber hinaus besondere Voraussetzungen.

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Häufige Fragen zu KLIMOPASS

Wer kann KLIMOPASS beantragen?

Kommunen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei KLIMOPASS?

Förderbetrag: 3.000 € – 200.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man KLIMOPASS beantragen?

Anträge müssen elektronisch an die L-Bank gerichtet werden.

Wer ist Fördergeber von KLIMOPASS?

Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Baden-Württemberg
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes
  • → Energie vom Land – Sonne, Wind, Wasser
  • → Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit Komponenten des Europäischen Zugsicherungssystems ERTMS und des automatisierten Bahnbetriebs (ATO) im Digitalen Knoten Stuttgart

Auf einen Blick

Förderbetrag
3.000 € – 200.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg

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