KLIMOPASS – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Das Förderprogramm KLIMOPASS unterstützt Kommunen und kleine oder mittlere Unternehmen bei der Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 3.000 € – 200.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen elektronisch an die L-Bank gerichtet werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Modul: Kommunen, kommunale Planungs- oder Verwaltungsverbände, Regionalverbände, Stadt- und Landkreise, Nachbarschafts- und Zweckverbände, Gemeindeverwaltungsverbände in Baden-Württemberg, kommunale Unternehmen oder sonstige Einrichtungen in Baden-Württemberg, die vollständig in kommunaler Trägerschaft stehen, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz in Baden-Württemberg, gemeinnützige Körperschaften (zum Beispiel Vereine, Stiftungen, gemeinnützige GmbH) und Körperschaften des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Kammern oder Regionalverbände), kommunale Stiftungen des öffentlichen Rechts.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Bei investiven Fördermaßnahmen liegt Ihr Schwerpunkt auf dem Handlungsbereich Hitze.
Als Kommune müssen Sie dem Klimaschutzpakt des Landes und der Kommunalen Spitzenverbände beitreten – mit Ausnahme von Fördermodul A.
Sie haben mit der Maßnahme bis zum Vorliegen des Zuwendungsbescheids noch nicht begonnen.
Sie planen, mit Ihrem Vorhaben innerhalb der nächsten 12 Monate zu beginnen.
Für die einzelnen Module gelten darüber hinaus besondere Voraussetzungen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu KLIMOPASS
Wer kann KLIMOPASS beantragen?
Kommunen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Wie hoch ist die Förderung bei KLIMOPASS?
Förderbetrag: 3.000 € – 200.000 €. Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man KLIMOPASS beantragen?
Anträge müssen elektronisch an die L-Bank gerichtet werden.
Wer ist Fördergeber von KLIMOPASS?
Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
- → Fördermittel Baden-Württemberg
- → Fördermittel für Vereine
- → Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit Komponenten des Europäischen Zugsicherungssystems ERTMS und des automatisierten Bahnbetriebs (ATO) im Digitalen Knoten Stuttgart
- → Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen
- → Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 3.000 € – 200.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg