Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 53 Tagen
Das Förderprogramm KLIMOPASS unterstützt Kommunen und kleine oder mittlere Unternehmen bei der Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels.
Antragsberechtigt sind: Kommunen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 3.000 € – 200.000 €.
Anträge müssen elektronisch an die L-Bank gerichtet werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind je nach Modul: Kommunen, kommunale Planungs- oder Verwaltungsverbände, Regionalverbände, Stadt- und Landkreise, Nachbarschafts- und Zweckverbände, Gemeindeverwaltungsverbände in Baden-Württemberg, kommunale Unternehmen oder sonstige Einrichtungen in Baden-Württemberg, die vollständig in kommunaler Trägerschaft stehen, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz in Baden-Württemberg, gemeinnützige Körperschaften (zum Beispiel Vereine, Stiftungen, gemeinnützige GmbH) und Körperschaften des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Kammern oder Regionalverbände), kommunale Stiftungen des öffentlichen Rechts.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Bei investiven Fördermaßnahmen liegt Ihr Schwerpunkt auf dem Handlungsbereich Hitze.
Als Kommune müssen Sie dem Klimaschutzpakt des Landes und der Kommunalen Spitzenverbände beitreten – mit Ausnahme von Fördermodul A.
Sie haben mit der Maßnahme bis zum Vorliegen des Zuwendungsbescheids noch nicht begonnen.
Sie planen, mit Ihrem Vorhaben innerhalb der nächsten 12 Monate zu beginnen.
Für die einzelnen Module gelten darüber hinaus besondere Voraussetzungen.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob KLIMOPASS zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenKommunen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Förderbetrag: 3.000 € – 200.000 €. Förderquote: 80 %.
Anträge müssen elektronisch an die L-Bank gerichtet werden.
Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
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